Diskussion:Lustration

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 84.130.157.170 in Abschnitt Herkunft der Bezeichnung
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Lustrationsgesetz[Quelltext bearbeiten]

Was ist ein Lustrationsgesetz? --92.74.27.203 07:48, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Herkunft der Bezeichnung[Quelltext bearbeiten]

"(rituelle) Reinigung ... bei verunreinigenden Anlässen, wie Blutvergießen, Wochenbett, Berührung eines Toten ..." Ich halte die Assoziation des heutigen Sprachgebrauchs mit der ursprünglichen Bedeutung für beabsichtigt, und sie geht zurück auf die "Reinigung der arischen Rasse von den unreinen Elementen", womit zynischer Weise der Massenmord an den Opfern des Faschismus in Europa im 2.WK umschrieben wurde. Durch wen oder welche Organisation wurde diese heutige verwendung des Begriffes etabliert, wer hat ihn zuerst so verwendet? --78.52.1.106 12:25, 23. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Du fragst nicht nur etwas, sondern stellst auch eine Behauptung auf, die eine Antwort darauf zu sein scheint ("sie geht zurück auf ..."). Hast Du denn einen Beleg dafür? --87.158.178.147 19:17, 25. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Im DWDS ist ein Zeit-Artikel vom 13. Oktober 1997 als Belegstelle für das Wort "Lustration" aufgeführt:
Zweitens gibt es den Weg der administrativen Disqualifizierung einzelner Personen oder ganzer Gruppen. "Überprüfung", "Berufsverbot", "Säuberungen" und jüngst - aus dem tschechisch-lateinischen - "lustrace" oder "Lustration" sind die sehr unterschiedlich besetzten Begriffe, die diesen Weg begleiten.
Das würde dann wohl auf eine Erklärung der Herkunft hinauslaufen, die nicht so ganz in den von 78.52.1.106 vorgetragenen ideologischen Kram passt. --87.158.178.147 19:45, 25. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Bei dem Zeit-Artikel handelt es sich um "Vier Wege zur Wahrheit" von Timothy Garton Ash, und in David S. Clark: "Encyclopedia of Law & Society" gibt es einen Artikel "Lustration" von Susanne Karstedt (Anfang des Artikels online). Für die behauptete Verwendung der Bezeichnung durch Nazis findet sich in Google Books nicht der Hauch eines Belegs (1933–1945, im Zshg. mit "arisch"). --84.130.157.170 01:34, 26. Okt. 2014 (CEST)Beantworten