Diskussion:Mühlenstraße 10 (Korschenbroich)

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Das Wohnhaus erfüllt die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 DSchG NRW zum Eintrag in die Denkmalliste. Es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen als kulturgeschichtliches Zeugnis der Wohnverhältnisse im 19. Jh. und für Städte und Siedlungen im ortsgeschichtlichen Sinne. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, hier architektur- und siedlungsgeschichtliche Gründe vor.

Viel gelabert (wohl im Hinblick auf eine LD) Erklärt wird aber nichts. Kürzen bzw. ausbauen! --80.187.102.152 13:12, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Das ist der Text der Denkmalbeschreibung. --Karl-Heinz (Diskussion) 17:46, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten