Diskussion:Marcus Claudius Marcellus (Konsul 183 v. Chr.)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Innobello in Abschnitt Bandwurmsatz
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Bandwurmsatz[Quelltext bearbeiten]

" Auch wenn er nicht zu der altpatrizischen Familie der Claudier gehörte, sondern einem plebejischen Zweig, deren Abstammung von den patrizischen Claudiern, die mit den Aemiliern, Corneliern, Fabiern und Valeriern zu den 5 gentes majores gehörten, nicht bewiesen, aber von ihnen behauptet wurde, waren die plebejischen Claudier mit dem Cognomen Marcellus schon bald nach der Zulassung der Plebejer zu den curulischen Ämtern, insbesondere zum Consulat, durch die Leges Liciniae Sextiae im Jahre 367 v. Chr. eine der führenden Familien der plebejischen Senatsoligarchie."

Bitte mal dieses Satzungetüm in handlichere Einzelteile zerlegen! Danke sagt --Innobello (Diskussion) 12:32, 1. Aug. 2014 (CEST)Beantworten