Diskussion:Markt (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Herzi Pinki in Abschnitt Deutschlandlastig
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Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

§69 Gewerbeordnung ist zu spezifisch oder sollte zumindest für die DACH-Länder spezifisch definiert werden. --Herzi Pinki 15:47, 18. Dez. 2007 (CET)Beantworten