Diskussion:Media Control

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Jörg Lenau in Abschnitt Änderungen media control® GfK
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Änderungen media control® GfK[Quelltext bearbeiten]

Nachdem die media control® GfK International zu 100 Prozent in die GfK integriert ist (seit Frühjahr 2013), muss die Namensschreibweise inkl. ® angepasst werden. media control ist hier nicht korrekt. Das Logo ist veraltet und sollte bitte auch entfernt werden. Auch das Gebäude vom ehemaligen Firmensitz bitte entfernen. Die media control® GfK International residiert schon seit einigen Jahren in der Lange Straße 75 in Baden-Baden. Die offizielle Website ist unter www.media-control.com zu finden. Wir haben keine Lust fast täglich diese Änderungen vorzunehmen, die dann aus unerklärlichen Gründen wieder rückgängig gemacht werden. media control® GfK-Mitarbeiter (nicht signierter Beitrag von 213.144.18.179 (Diskussion) 09:26, 18. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Also, wenn ich es richtig verstehe: Es gibt schon seit ca. 30 Jahren (?) die Media Control GmbH. Es gab ferner die media control GfK International GmbH, die von 2003 bis 2013 den Markennamen Media Control nutzen durfte. Stimmt das? Wenn ja, sollten wir das deutlicher formulieren. Wenn nein, bitte klarstellen. -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 09:29, 23. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Ich sehe mich gerade mit diesem Gegenstand konfrontiert und muß feststellen, daß das Ganze nicht nur fraglich, sondern sogar gravierend widersprüchlich erweist und sich über den aufgezeigten Wandel vollzogen hat. Nach eingehender Inbetrachtzierung der Informationsquellen, handelt es sich ursprünglich um eine 'frei zur Verfügung stellende' Informationsgrundlage, wohingegen man mittlerweile die Namensrechte ® als rechtliche geschützt anwendet und anderen ihre eigenständigen Veröffentlichungen untersagt. Hierzu gilt es auszuführen, daß ein Name, der in allgemeiner Anwendung ist, 'rechtlich' gar keine solche Rechtsgültigkeit erlangen kann (bekanntes Musterbeispiel: 'Cold brew' für eine Kaffeezubereitung) - und somit auch einen solchen Scheinbestand rechtlich nicht wahren kann - zumal sich hierin eine Monopolisierung darbietet, die es ebenfalls darin nicht geben kann, zumal die Grundlagen keine eigenen sind, sondern aus externen Urquellen stammt. --Jörg Lenaut@lk 13:22, 22. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Der Ausführung des GfK-Mitarbeiters entsprechend, gilt es hervorzuheben, daß Markennamensrechte in Deutschland eingetragen sein müssen, um in Deutschland ein solches Recht zu erlangen. So ist die Angabe 'angeblicher' internationaler Rechte, wie obige Ausführung media control® GfK International sogar explizit derart beansprucht, auch rechtsungültig. Die Zusatzkennzeichnung ® hat in Deutschland hingegen keinerlei rechtliche Bewandtnis - kann als Zusatzkennzeichnung angewandt werden - es gibt jedoch keinerlei rechtliche Erfordernis. Informationsgrundlagen zur internationalen und somit darüber sich gestaltendes Anwendungswesen, in seiner anhängenden nationalen Umsetzungserfordernis: DPMA Markenschutz Ausland. --Jörg Lenaut@lk 14:52, 22. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Wie sich herausstellt, entwickelt sich/man zwischenzeitlich, gegenüber dem ursprünglich entstandenen freien Prinzip- und Anwendungswesen der Medial Control aus den 70ern, über die media control® GfK International, ein ganz andere Wesenswesen. Anzutreffen ist dies vor allem über Verlautbarungen in Chartveröffentlichungen, worin man darauf verwiesen wird, daß diverse Angaben, aufgrund ©-Rechte von Media Control nicht veröffentlicht werden dürfen. Ein solches Copyright kann es darin gar nicht geben, denn es handelt sich dabei grundsätzlich um kumulierte/wiedergebende Infomationen aus externen öffentlich zur Bezugnahme bereitstellenden Quellen. Die öffentlich bereitgestellten Information über die Chartplatzierungen sind regulär öffentlich und unterliegen keinem Schutz. Anders hingegen zwischenzeitlich eindeutig bei Media Control, wobei sich dies nicht auf die allgemeinen Veröffentlichungen der Charts beziehen kann, sondern einzig auf deren eigens davon differenzierenden aufbereitenden Daten - Dateninformationsgrundlagen, die nicht öffentlich verbreitet werden. Es verhält sich hierin gleichermaßen, wie mit den Namensrechten, so auch den Informationsrechten: was in allgemeiner Anwendung ist, kann keinen einschränkenden/monopolisierenden Rechtsschutz erlangen. --Jörg Lenaut@lk 14:54, 22. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Umsatz und Gewinn[Quelltext bearbeiten]

Wie hoch sind diese? (nicht signierter Beitrag von 92.209.25.215 (Diskussion) 12:43, 27. Dez. 2019 (CET))Beantworten