Diskussion:Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

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Warum soll die MPSV die Berechtigung aus dem Artikel 3 des MPGs haben? Artikel 3 des MPGs enthält nur Begriffsbetimmungen. Meiner Meinung nach erhält die Verordnung Ihre Berechtigung durch § 37 Abs. 2, 5, 7 und 11 des Medizinproduktegesetzes.

D.h. der Artikel müsste geändert werden. ondeletecascade 09:49, 8. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Hier ist von "Medizinprodukten nach MPG §3" die Rede. Offensichlich ist das Ganze missverständlich dargstellt, du darfst es aber gerne ändern. it's a wiki! --εuρhø 12:28, 8. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]