Diskussion:Medizinrecht (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Stechlin in Abschnitt Fachanwaltschaft
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Hallo, warum wurde diese Version ersetzt? Im Moment ist der Artikel eher nichtssagen und stilistisch noch ausbaufähig. --SOIR 17:25, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Du hast Recht. Ich habe die alte Version wieder hergestellt. Über den Sinn und Zweck der zwischenzeitlichen Änderungen kann man nur rätseln. --Alkibiades 19:41, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Röntgenverordnung Arztrecht?[Quelltext bearbeiten]

Röntgenverfahren werden doch auch außerhalb der Medizin eingesetzt!Frankenschüler 21:44, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Fachanwaltschaft[Quelltext bearbeiten]

Wo wurde die Fachanwaltsbezeichnung eingeführt und von wem? Bitte näher bezeichnen. In Deutschland oder sonstwo im deutschsprachigen Raum? Von einzelnen Anwaltskammern oder der Bundesrechtsanwaltskammer oder durch einen Gesetzgeber?Frankenschüler 21:47, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Das sollte im Artikel Fachanwalt für Medizinrecht erklärt werden. -- Stechlin 15:33, 16. Dez. 2009 (CET)Beantworten