Diskussion:Meldeschein

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A0A:A546:531B:0:F1AC:876E:6D97:555F in Abschnitt Meldeschein für Meldebestätigung
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Meldeschein für Meldebestätigung[Quelltext bearbeiten]

Nicht nur im Hotelwesen gibt es Meldescheine. https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html https://www.moers.de/C125722E0057ACF2/html/6FD42D09F45E7E5FC1257EEE003A4391/$File/meldeschein-anmeldung.pdf?OpenElement (nicht signierter Beitrag von 2A0A:A546:531B:0:F1AC:876E:6D97:555F (Diskussion) 12:31, 2. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Seite sollte überarbeitet werden[Quelltext bearbeiten]

Seit Ende 2015 wurde das Meldegesetz überarbeitet und seither kann der Meldeschein auch komplett vorausgefüllt sein, der Gast muss lediglich noch handschriftlich unterschreiben, wenn nicht ein gänzlich digitales Verfahren eingesetzt wird. Ein handschriftliches Ausfüllen ist dagegen kaum mehr Praxis und nicht mehr vorgeschrieben.