Diskussion:Metzsch

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hejkal in Abschnitt Unzulässige Literaturhinweise?
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Unzulässige Literaturhinweise?[Quelltext bearbeiten]

Sehr geehrter Herr Hejkal, Sie mögen sich kaum bezifferbare Verdienste um Wikipedia erworben haben, aber sind Sie auch all-kompetent? Ich bin es nicht, und deshalb begrüße ich es, wenn bei den einzelnen Artikeln mölglichst umfangreiche Literaturhinweise zu finden sind, mittels derer man sein eigenes bescheidenes Wissen ausweiten kann. Wenn schon gemeint wird, Literaturhinweise streichen zu müssen, dann bitte nicht gerade diejenigen, die aus kompetenter Feder stammen, zu ungeklärten Kontrovers-Sachverhalten führen, zu weiteren Recherchen anregen und damit im weiteren Sinne den Wikipedia-Zielen dienen könnten. Hochachtungsvoll faw. (nicht signierter Beitrag von 46.93.29.57 (Diskussion) 15:44, 14. Nov. 2017)

Danke für die nahezu sarkastisch formulierte Frage, ob ich all-kompetent sei, auf die sicherlich keine Antwort erwartet wird. Wie ich bereits schrieb, gibt es für Literatureinträge gültige Regeln, die unter WP:Literatur nachzulesen sind. Im Artikel Metzsch gestrichen wurden von mir folgende drei Literaturangaben:
  • Eckart v. Stutterheim: Das Grabmal des Wolf Metzsch in der Torgauer Marienkirche, in: Der Herold Jg. 1997 Nr. 5 S. 61 - 64.
Es handelt sich um einen speziell auf die Person des Wolf Metzsch in Torgau bezogenen 4-seitigen Aufsatz, der zum noch fehlenden Lemma Wolf Metzsch gehören würde, aber nicht in den allgemeinen Familienartikel.
  • Richard Frhr. von Mansberg: Die Familie Metzsch in ihren verschiedenen Verzweigungen, in: Beilage zum Reichenbacher Tageblatt Jg. 1901 und 1902
Eine sicherlich interessante Artikelserie aus der Feder des Freiherrn von Mansberg, aber eben leider nur schwer zugängliche Zeitungsaufsätze in der Beilage einer örtlichen Tageszeitung ohne genauere bibliographischen Angaben, daher hier in dieser Form nicht brauchbar.
  • Richard Frhr. von Mansberg: Die Erbarmanschaft der wettinischer Lande, 1. Bd., Das Osterland, 1903, S. 573-632
Hier stimme ich Ihnen nach nochmaliger Prüfung zu: Dieser Beitrag gehört tatsächlich in den Artikel aber mit folgender überarbeiteter exakter bibliographischer Angabe: Richard Freiherr von Mansberg: Erbarmannschaft Wettinischer Lande. Urkundliche Beiträge zur obersächsischen Landes- und Ortsgeschichte in Regesten vom 12. bis Mitte des 16. Jahrhunderts, Bd. 1: Das Osterland, Dresden 1903, S. 573–632. --Hejkal (Diskussion) 20:42, 14. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Sehr geehrter Herr Hejkal, gestatten Sie, daß ich die Diskussion aus dem stillen Kämmerlein in die Öffentlichkeit trage? Es sei erlaubt, zu fragen: Haben Sie die inkriminierten Literaturhinweise inhaltlich überprüft, d. h. gelesen, oder sie lediglich wegen eines nach ihren Titelzeilen zu vermutenden Inhalts gestrichen? Festzustellen ist zunächst: Derzeit sind 6 Literaturhinweise zugelassen. 2 davon oder 1/3 verweisen auf andere Lexika, sind also als Zirkelschlüsse gänzlich unbrauchbar, 1 (Mansberg 1903) bezieht sich auf eine Regestensammlung, zeigt somit kaum Filiationen auf, verbleiben 3, von denen wiederum 2 ebenfalls auf über 100 Jahre alte Literatur verweisen, und die letzte Arbeit (1994) ist ebenfalls nur ein Lexikonartikel. Wem sollen derartig magere Literatur-"Hinweise" nützen?. Demgegenüber nennt der von Ihnen abgelehnte v. Mansberg 1901/02 insgesamt 565 verknüpfte Familienangehörige! Die Kenntnis dieser Artikelfolge hätte an anderer Stelle tagelanges und im Ergebnis wenig ertragreiches Suchen erspart. Zudem wäre diese Fundstelle im Druck publiziert worden,. Nun bleibt sie ein Geheimtipp. v. Stutterheim 1997 ist keine Grabmalbeschreibung, sondern bringt ebenfalls sicher sauber recherchierte Filiationen über mehrere Generationen, die bei Mansberg 1901/02 fehlen. Frotscher 1968 trägt den Untertitel "Die Grundherrschaften der Familie v. Metzsch" und nennt Familienangehörige, deren Verknüpfung in den vorgenannten Arbeiten fehlt, aber ein wichtiges Desideratum ist. Zugegeben, die Seitenangaben zu Königs Adelshistorie erscheinen auf den ersten Blick übertrieben, aber da König keinen Personenindex hat, kann dem Einsteller eigentlich nur gedankt erden, daß er anderen Interessenten stundenlanges Suchen erspart. Sie berufen sich auf langatmige, versteckte Vorschriften, von denen niemand eine Ahnung hat oder gewillt ist, sie durchzulesen. Verkannt wird, daß auch im Verfassen von Literaturhinweisen gemeinnützige Arbeit steckt. Solcherlei Streichaktionen vergrämen auf Dauer - und dazu reichen zwei oder drei derartige Erlebnisse - jeden Gut- und Mitarbeitswilligen. Viel angebrachter wäre es, Literaturhinweise daraufhin durchzusehen, inwiewiet sie auf Sekundär-, Tertial- oder gar Trivial-"Literatur" verweisen. Allerdings sei zugegeben, daß auch hier es mitunter schwierig ist, die Spreu vom Weizen zu trennen. mfg faw (nicht signierter Beitrag von 46.93.29.57 (Diskussion) 01:52, 16. Nov. 2017)