Diskussion:Michael Josten

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Superbass in Abschnitt Resozialisierung
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Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Nachfolgenden Abschnitt habe ich infolge der mangelhaften Angaben (Datum, Seitenangabe) vorerst entfernt, bitte daher um Vervollständigung der Angaben:

== Medien ==
* Sönke Iwersen, Jürgen Flauger: ''Teldafax-Gründer gesucht : Staatsanwaltschaft führt Strippenzieher Michael Josten erstmals als Beschuldigten'', in: Handelsblatt Juni 2012

Weder mittels Google noch Direktsuche beim Handelsblatt konnte ich den Artikel finden. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 23:23, 10. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Das gibt es offenbar nicht im online-Angebot von Handelsblatt, dämlicherweise war auf der ausgerissenen Seite kein Datum. Man findet es über die Suche bei der Datenbank Genios, über http://www.genios.de/page/presse (Ergebnis kann man nicht verlinken), da steht dann:

"29.05.2012 Presse Handelsblatt / Unternehmen & Märkte Teldafax-Gründer gesucht Presseartikel ( 693 Wörter ) 3,45 €" - Es war also vom 29.5. - dort stand wenig, was nicht auch anderswo im Netz stand, allerdings z.B. der Geburtsort - Ansonsten: Danke für die Bearbeitungen und Verbesserungen! - als einziges: Diese Handelsblatt-Seite http://www.handelsblatt.com/themen/Josten,%20Michael halte ich für ein legitimes Weblink mit weiterführenden Artikeln. --94.216.32.126 06:48, 11. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Zunächst einmal danke für die nachgereichte Info! Was den Weblink zur Handelsblatt-Suchergebnisseite angeht, so ist die bekanntlich kein Weblinkverzeichnis und die Anforderungen von WP:WEB m. E. nicht erfüllt. Welchen Mehrwert soll dieser Weblink denn bieten? Qualitativ hochwertige Informationen ("vom Feinsten"), die nicht bereits im Artikel bzw. den benannten Quellen vorhanden sind, kann ich dort direkt nicht erkennen – was unterscheidet den genannten Weblink bitte wesentlich z. B. von einer etwaigen Trefferliste bei Google ([1]), die unzweifelhaft in der WP nicht als Weblink angebracht ist, wenn man von der begrenzten Suchumgebung absieht? Btw. liefert Google noch interessante Treffer: [2][3] [4][5] Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 21:44, 11. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Resozialisierung[Quelltext bearbeiten]

Wie schaut es denn bei der über ein Jahrzehnt zurückliegenden Straftat eigentlich heute mit der dauerhaften Erwähnung aus, gemäß unserer Richtlinie? --Superbass (Diskussion) 20:38, 19. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Ich denke das der Prozess und die Teldafax Insolvenz so viel Berichterstattung um die Person erzeugt haben, das diese nicht unter diese Regelung fällt.

Siehe dazu auch die Berichterstattung im Handelsblatt zur Person aus dem Jahre 2015

" Der Fall Michael Josten „Ein Freigänger auf Abwegen“ Das größte Schneeballsystem in der deutschen Wirtschaftsgeschichte wurde von einem verurteilten Anlagebetrüger entworfen und gesteuert – auch von der Anklagebank aus. Das Psychogramm des Schattenmanns von Teldafax." [6]

Groetjes --Neozoon (Diskussion) 01:39, 26. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Naja, zunächst fallen wohl alle Leute mit Verurteilungen unter die Richtlinie, die ja eigens eine Pflicht zur Abwägung beinhaltet. Wenn ein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person besteht bzw. wahrgenommen wird und daher "ein das Persönlichkeitsrecht überwiegendes, dauerhaftes öffentliches Interesse" an der Straftat besteht, soll sie demnach erwähnt werden. Ich vermute, das ist hier der Fall, oder sieht jemand das anders? --Superbass (Diskussion) 13:07, 26. Sep. 2020 (CEST)Beantworten