Diskussion:Minder schwerer Fall des Totschlags

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Gustav von Aschenbach in Abschnitt kurze Frage
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kurze Frage[Quelltext bearbeiten]

Die Vorschrift nennt zwei Fälle der Provokation gegenüber dem Täter oder dessen Angehörigen - eine Misshandlung oder eine schwere Beleidigung.

Beim Durchlesen des Artikels ist mir folgende Frage in den Sinn gekommen.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Mann nach Hause kommt und seine Frau im Ehebett mit einem anderen erwischt ( Milchmann, Postbote, etc... ) und darauf hin auf den Liebhaber einschlägt, woraufhin dieser verstirbt. Würde so etwas auch als minder schwerer Fall des Totschlags gelten ?

Rainer E. (Diskussion) 22:04, 28. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Ja, @Rainer E.:, die Untreue (bzw. der nicht mehr strafbare Ehebruch) ist wohl ein gängiger Fall und kann als - nicht "technisch" zu verstehende - kränkende Beleidigung aufgefasst werden. Wie dargestellt, müssen die Angaben des Täters kritisch überprüft werden. Wenn der Mann den Liebhaber "nur" verprügeln, also nicht töten wollte, könnte auch eine Körperverletzung mit Todesfolge in Frage kommen. Gruß, --Gustav (Diskussion) 03:28, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten