Diskussion:Mischehe (Nationalsozialismus)

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von H.Parai in Abschnitt 10. VO zum Reichsbürgergesetz
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Ausgliederung[Quelltext bearbeiten]

Diese Seite wurde im Rahmen der Umwandlung des Artikels "Mischehe" in eine Begriffsklärung aus diesem ausgegliedert. Ich habe die Inhalte unverändert übernommen. Joeby 12:40, 17. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Unstimmigkeit[Quelltext bearbeiten]

Dem Buch * Beate Meyer: Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden 1933-1945, Hamburg 2006, entnehme ich als Information von Seite 80, dass die in Mischehe lebenden Juden 1938 gezwungen waren, den zusätzlichen Vornamen Sara oder Israel zu führen. In den "Meldungen aus dem Reich" finde ich unter dem 1.9. 1941 zum Thema Kennzeichnung durch Judenstern die Information, dass die Kennkarte der Nicht-Sternträger (privilegierte Mischehe) "noch keinen entsprechenden Vermerk" enthalten habe (Meldungen aus dem Reich. Auswahl.... Hrsg. von Heinz Boberach, dtv Nr. 477, München 1968, Seite 208 mit Anm.372). --- Ich kann diesen Widerspruch nicht aufklären und habe eine Mail an die Historikerin geschickt Holgerjan 19:22, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Aufgeklärt: Die Kennkarte enthielt nicht den Vermerk "Priv. Mischehe", jedoch den aufgezwungenen Beinamen. Holgerjan

Jurist wanted[Quelltext bearbeiten]

Überprüfen, wieweit sich Ansprüche aus dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG) ableiten ließen - evtl. auch für Hinterbliebene aus "freien Ehen zwischen Halbjuden" (siehe Absatz: Nach dem Kriege) -Holgerjan 17:59, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Revert[Quelltext bearbeiten]

...ihr „jüdisch versippter Ehegatte“ wurde aus dem Staatsdienst entlassen, wenn er nach 1933 geheiratet hatte. Die kursive Einfügung wurde unter Hinweis auf Büttner, Die Not der Juden teilen ohne nähere Seitenangabe in Versionszeile getätigt.
Ich finde dortselbst Seite 16: "Sie [die Frontkämpferbestimmung] änderte aber nichts an der grundsätzlichen Disqualifizierung der 'nichtarischen' Beamten. [...] Im Gegenteil wurden die diskriminierenden Bestimmungen seit dem 30. Juni 1933 in mehreren Schritten auf Beamte ausgedehnt, die zwar selbst 'rassisch einwandfrei', aber mit Nichtarieren verheiratet waren." --Holgerjan 19:22, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten

@ Benutzer:Schm.S.L. Mir war tatsächlich nicht aufgefallen, dass sich ein gewisser Widerspruch auftut zwischen der Formulierung in Deutsches Beamtengesetz und der oben von mir zitierten Angabe. Möglicherweise nahm der Gesetzgeber im Beamtengesetz nur nochmals auf, was schon zuvor Usus war. Ich kann das leider nicht klären, finde von daher die Einschränkung "in der Regel" sehr angebracht.
Schöner wäre natürlich eine sichere Auskunft. Du hattest dich auf Büttner bezogen - welche Seite gab dazu noch Angaben? - Ich bemühe mich auch weiter um Klarheit. MfG --Holgerjan 15:18, 11. Nov. 2011 (CET)Beantworten


Lieber Holgerjahn,

ich sehe schon, die Mitarbeit auf Wikipedia kann ganz schön Kopfzerbrechen bereiten.

Ich habe nicht geprüft, ob das deutsche Beamtengesetz einen Widerspruch zu den Vorschriften über Mischehen enthält. Du wirst die Vorschriften studiert haben und ich glaube das. In Büchern, die ich jetzt nicht auswendig zitieren kann, habe ich gelesen, dass die unzähligen Vorschriften und internen Richtlinien etc. sich oft schon von vorneherein inhaltlich widersprochen haben (relativ harmloses Beispiel, so wie es mir in Erinnerung ist: Juden mussten wie alle Deutschen an bestimmten Tagen die Fahne raushängen, durften aber gar keine Fahne besitzen). Ein weiterer Beweis übrigens dafür, dass dieser Staat eben noch nicht einmal formal ein Rechtsstaat war.

Ich denke, man kann diese Vorschriften nur als (hilfreiches) Indiz werten, was gewollt und gedacht wurde. Daraus zu schließen, was tatsächlich passiert ist, ist sicherlich völlig unzulässig und ist ja sogar in einem Rechtsstaat schwierig. Deshalb muss ich die Frage doch wieder zurück geben an den Historiker: Wie stellt ein Historiker etwas dar, wenn er sich nicht in tausend Einzelfällen oder Ausnahmen verlieren will? Also Beispiel: Die Aussage, dass die Nazis Juden verfolgt haben, ist historisch korrekt, obwohl willkürlich und systematisch einzelne verschont wurden.


--Schm.S.L. 16:59, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Status der jüdischen Frau[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es Eine jüdische Frau hingegen büßte die Verbindung zu ihrer Religionsgemeinschaft dauerhaft ein, wenn sie eine Ehe mit einem nichtjüdischen Mann einging. Das heißt also, eine Jüdin die einen Christen heiratet ist in den Augen der anderen Juden keine Jüdin mehr, aber nach den Kriterien der Nazis weiterhin eine? Das ist geradezu pervers! Und hinzu kommt, wenn eine solche Frau durch ihren Ehepartner überlebt, dann wird sie auch hinterher nicht anerkannt und ihr Partner nicht als Retter oder Helfer, richtig? Falls ja ist das auch pervers! --141.89.70.28 13:02, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

In der Tat blieben die "assimilierten Juden" auch bei der Wiedergutmachungspolitik ohne große Lobby: Siehe Luxemburger Abkommen: Die Bundesregierung wurde zusätzlich beauftragt, 50 Millionen DM für jene Personen bereitzustellen, die im Sinne der Nürnberger Gesetze als Juden galten und verfolgt worden waren, sich aber nicht zum mosaischen Glauben bekannten. Die JCC hatte es abgelehnt, diese zu betreuen. --Holgerjan (Diskussion) 20:31, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Wenn man bedenkt daß es heißt Jude ist wer von einer jüdischen Mutter geboren wurde ist das ein starkes Stück! Da erinnere ich mich an den Ausspruch von Hermann Göring als ihm zugetragen wurde, daß sein General Erhard Milch auch jüdischer Abstammung sein sollte, der da lautete Wer Jude ist bestimme ich! Irgendwie zeigt es, daß das Judentum ein genauso chauvinistisch/frauenfeindlicher Haufen ist wie andere Religionen! (nicht signierter Beitrag von 141.89.70.18 (Diskussion) 17:02, 12. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten
Da die Diskussionsseiten zur zielgerichteten Verbesserung des Lemmatextes dienen sollen, nicht aber dazu, um private Meinungsäußerungen auszutauschen, ist an dieser Stelle Ende der Diskussion angesagt.
Als angemeldeter Benutzer kannst du über eine eigene Diskussionsseite verfügen, auf der ggf. weiter diskutiert werden dürfte. MIt freundlichem Gruß --Holgerjan (Diskussion) 19:28, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Holocaust an Genocide Studies 2012 --Holgerjan (Diskussion)

Fehlt: Hinweis Begriffsbedeutung[Quelltext bearbeiten]

Es gab auch in nationalsozialitischer Zeit Mischehen, und zwar zwischen Protestanten und Katholiken mit sozialen Folgen für die Betroffenen. Dies sollte am Anfang des Artikels klargestellt werden und auf einen entsprechenden Artikel verlinkt werden. (nicht signierter Beitrag von 2003:C0:DF24:3700:68FD:7C5D:6AF7:1BF2 (Diskussion) 16:39, 21. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Das Lemma bezieht sich klar auf die Zeit des Nationalsozialismus, geht zudem gleich im ersten Abschnitt auf Begrifflichkeiten und verlinkt auf interkonfessionelle Ehe. Daher sehe ich keinen Änderungsbedarf. --H.Parai (Diskussion) 15:06, 23. Mai 2020 (CEST

Es wurde doch nicht nur der jüdische Ehepartner durch die Nazis herabgewürdigt usw.?[Quelltext bearbeiten]

Die Diskriminierung der jüdischen Ehepartner hatte doch auch Auswirkungen auf den jeweiligen nicht-jüdischen Partner, die zum Teil wohl auch nicht unerheblich waren. Ich denke, die entsprechende Textstelle in der Einleitung sollte neu formuliert werden, würde es aber nicht gerne selbs tun, weil ich mit der Sache nicht so vertraut bin. Gibt es ev. auch weiterführende Informationen zu den Bedingungen einer Ehescheidung von Mischehen? --UtaH (Diskussion) 21:11, 24. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Ich habe Deine Anregung aufgegriffen. MfG --H.Parai (Diskussion) 15:01, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten

to do[Quelltext bearbeiten]

Monica Kingreen: „Die Aktion zur kalten Erledigung der Mischehen” - Die reichsweit singuläre systematische Verschleppung und Ermordung jüdischer Mischehepartner im NSDAP-Reichsgau Hessen-Nassau 1942/1943. In: Alfred Gottwaldt (Hrsg.): NS-Gewaltherrschaft : Beiträge zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung, Berlin 2005, ISBN 9783894682781, S. 187-201 --H.Parai (Diskussion) 17:53, 21. Feb. 2021 (CET)Beantworten

10. VO zum Reichsbürgergesetz[Quelltext bearbeiten]

Dort wird in §3 (2) eine Ausnahmeregelung für die Zwangszugehörigkeit zur Reichsvereinigung formuliert; dabei wird definiert, welcher Teil der Mischehen n i c h t privilegiert ist und Pflichtmitglied der Reichsvereinigung sein muss. --H.Parai (Diskussion) 18:25, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten