Diskussion:Monika Böttcher

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Mixia in Abschnitt "Deutsche Krankenschwester und Mörderin"
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"Deutsche Krankenschwester und Mörderin"[Quelltext bearbeiten]

Diese Überschrift ist anmassend. Die Frau ist in einem Indizienprozess wegen Mordes verurteilt worden. Letzte Zweifel sind nicht ausgeräumt. Ich würde sie nicht einfach "Mörderin" nennen. Gisela Friedrichsen hat das ja bei der Freilassung in 2006 auch nochmals zelebriert. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:691:6880:5812:7AEA:7BBF:CFA4 (Diskussion) 21:55, 3. Jul. 2020 (CEST))Beantworten

Krankenschwester war sie auch keine, sondern Pflegehelferin. --Thorbjoern (Diskussion) 16:47, 4. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Im Lemma Böttcher steht ein Wort mehr: "deutsche Krankenschwester und verurteilte Mörderin". Im verlinkten Lemma Mord an Melanie und Karola Weimar wird sie als "Pflegehelferin" bezeichnet, wenn auch keine Quelle angegeben ist. Demnach scheint mir "deutsche Pflegehelferin und verurteilte Mörderin" passender sowohl hier als auch im Lemma Böttcher; oder kürzer "verurteilte Mörderin", denn dadurch ist sie bekannt geworden, nicht durch ihren erlernten Beruf. Andere Vorschläge? --Mixia (Diskussion) 16:38, 8. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

In der Öffentlichkeit bekant wurde sie als (verurteilte) Mörderin und nicht als Krankenhausmitarbeiterin und deswegen wäre ich für "wegen Mordes verurteilte Straftäterin" (nicht signierter Beitrag von Martin67 (Diskussion | Beiträge) 17:02, 8. Jul. 2020 (CEST))Beantworten

Das Wort "Straftäterin" bringt dabei keine zusätzliche Information. Wie wäre es mit "wegen Mordes verurteilte Mutter von Melanie und Karola Weimar". --Mixia (Diskussion) 08:29, 9. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
@Mixia: Dein Vorschlag ist zweifellos besser --Martin67 (Diskussion) 09:15, 9. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Dieselbe Person wird auch im Lemma Weimar (Begriffsklärung) benannt mit dem Text: "Monika Weimar (geb. Böttcher, * 1958), 1988 und 1999 wegen Mordes an ihren Töchtern verurteilt, siehe Mord an Melanie und Karola Weimar". Mir scheint "wegen Mordes an ihren Töchtern verurteilt" eine elegante adjektivische Formulierung, ohne "deutsche" und ohne Wiederholung des Subjekts, denn das ist ja der vorgenannte Name. Das "siehe ..." scheint mir obsolet, denn dazu gibt es einen Link auf dem Namen. Wenn das Subjekt wiederholt werden soll, kann man schreiben "wegen Mordes an ihren Töchtern verurteilte Mutter". --Mixia (Diskussion) 22:41, 9. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ich setze das mal um mit "wegen Mordes an ihren Töchtern Verurteilte". --Mixia (Diskussion) 09:00, 12. Jul. 2020 (CEST)Beantworten