Diskussion:Mutzenbacher-Entscheidung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A02:8109:B6C0:2828:A907:96E6:DFF6:9C36 in Abschnitt Begründung für Streichung?
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Endgültige Entscheidung?[Quelltext bearbeiten]

Darüber erfahren die erlauchten Leser leider nichts ...Astra66 (Diskussion) 17:21, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ja, endgültig. Keine Bilder, keine Kinderpornographie. Basta. Aus. Schluss. Du darfst es lesen. --JosFritz (Diskussion) 17:37, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Die Frage des endgültigen Urteils hat wohl eher mit der erneuten Indizierung zu tun, nichts damit, ob es KiPo oder legal lesbar ist. 91.89.241.155 08:54, 14. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Begründung für Streichung?[Quelltext bearbeiten]

Interessant wäre die Begründung, weshalb das Buch 2017 vom Index gestrichen wurde. 127.0.0.1 16:02, 29. Jul. 2019 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von 2A02:1206:4550:1F30:AC68:B78A:3B0A:1B8B (Diskussion) )Beantworten

Kurz gesagt hat die Behörde das Werk einer künstlerischen und rechtlichen Neubewertung unterzogen und der veränderten gesellschaftlichen Wahrnehmung, aber auch einer Änderung des Jugendschutzgesetzes Rechnung getragen. Eine ausführliche Begründung findet sich hier, ist aber m.M.n. für den Artikel über das BVerfG-Urteil nicht relevant.
Liebe Grüße -- 2A02:8109:B6C0:2828:A907:96E6:DFF6:9C36 00:33, 25. Mai 2020 (CEST)Beantworten