Diskussion:Nötigung von Verfassungsorganen

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Gibt es Beispiele[Quelltext bearbeiten]

für "Nötigung von Verfassungsorganen"? Wurde dieser Paragraf schon einmal angewendet? -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 10:49, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Alexander Schubart wurde erstinstanzlich deswegen verurteilt, vom BGH dann aber freigesprochen. Dann gab es noch den Fall vor ein paar Jahren, wo ein psychisch kranker den Bundespräsidenten (glaub das war noch der Horst Köhler) in einem ICE mit einem Messer bedrohte, der wurde dann wegen Nötigung von Verfassungsorganen in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Andere Fälle sind mir nicht bekannt. -- 79.251.135.90 10:59, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Nachtrag: nee, war doch schon der Gauck: Vermindert Schuldfähig: ICE-Entführer muss in die Psychiatrie -- 79.251.135.90 11:04, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Es kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruch in Betracht.[Quelltext bearbeiten]

Sollte gelöscht werden, da das schlicht und ergreifend falsch ist. Wenn ich jemanden mit dem Kfz anfahre und dann abhaue, habe ich neben der Körperverletzung auch eine Unfallflucht begangen, das heißt aber nicht, dass bei jedem Körperverletzungsdelikt auch überprüft werden muss, ob eine Unfallflucht begangen wurde, selbst wenn in der Tat ein Kfz nirgends vorkommt. Die Straftatbestände der Nötigung von Verfassungsorganen und des Landfriedensbruches stehen in keinerlei Zusammenhang zueinander, es sind zwei verschiedene Paar Schuhe, deshalb sollte der Satz weg. -- 79.251.135.90 17:40, 3. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

In der zitierten BGH-Entscheidung ist für den zugrundeliegenden Fall der Tatbestand des Landfriedensbruchs in den Leitsätzen erwähnt. Für eine vollständige Zitation gehört er mit in den Artikelabschnnitt. Der Artikel ist außerdem dürftig genug, da ist jede Zusatzinformation wertvoll.R2Dine (Diskussion) 08:51, 4. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Nein, das war ein einziger Einzelfall. Es gibt keine Verpflichtung zur vollständigen Zitierung eben dieses Einzelfalls, der sonst nichts mit dem Artikel zu tun hat außer, dass er als Beleg für bestimmte Aussagen im Artikel dient. Wenn der Einzelfall so erwähnt wird (also in der Form: In diesem Urteil wurde eine Person freigesprochen, dann aber Ermittlungen aufgenommen... usw. usf.) aber nicht in dieser fälschlicherweise verallgemeinernden Form. -- 79.251.135.90 09:42, 4. Okt. 2017 (CEST)Beantworten