Diskussion:NK

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Nomos-Kommentar
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Nomos-Kommentar[Quelltext bearbeiten]

Gibt es nicht auch Nomos-Kommentare zu anderen Gesetzen (https://portal.d-nb.de/opac.htm?query=Nomos-Kommentar&method=simpleSearch%7Cca. 68 in der Deutschen National Bibliothek)? Steht NK immer für den Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch oder richtet es sich nach dem Zusammenhang, für welcher Nomos-Kommentar gemeint ist? Kann man die "kleinen" Kommentare von NOMOS von den "großen" Nomos-Kommentaren abgrenzen? Werde mal hier einen Link auf NK-StGB machen. Wer möchte kann dann hierzu einen neuen Artikel erstellen.--pistazienfresser 19:12, 6. Jun. 2008 (CEST)Beantworten