Diskussion:Nachtarbeit

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 217.91.190.239 in Abschnitt Fragen
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Überarbeiten-Baustein[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, dass Nachtarbeit durchaus ein eigenes Lemma füllen könnte. Dazu müssten aber weitaus mehr Facetten erwähnt werden. So ist es ein Fall für die QS, schlimmstenfalls sogar ein Löschkandidat. Daher meine Bitte an Dich (IP), den Artikel auszubauen oder ihn der QS zu überantworten. MfG Rettet den Binde Strich! 10:22, 3. Jul 2006 (CEST)

ack! Man könnte mal die entsprechenden Paragraphen aus dem Arbeitsrecht raussuchen, so als Anfang.--Don Serapio Lounge 14:25, 3. Jul 2006 (CEST)
Das Thema ist zu wichtig, um gelöscht zu werden. Es ist momentan bei der Novellierung des Ladenschlußgesetzes im Zuge der Föderalismusreform brandaktuell geworden. --Leptokurtosis999 21:20, 12. Jul 2006 (CEST)

Mal ein Einwurf: Vielleicht sollte der gesamte Artikel einmal an den aktuellen Gesetzesstand angepaßt werden. So gibt es im aktuellen Text z.B. keinen Hinweis darauf , daß bei mehr als zwei Stunden Nachtarbeit die gesamte Arbeitszeit der Schicht als Nacharbeit zählt. Mittlerweile gilt dieser Status nur für die tatsächlich nachts geleisteten Stunden. Quelle: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/ MfG dja 09:32, 08. Feb 2007 (CET)

Nachtarbeit in der Pflege (erl.)[Quelltext bearbeiten]

"Die Nachtarbeit bekommt durch die Novellierungen der Ladenschlussgesetze einen aktuellen Bezug: Hiermit sind erstmals Frauen in großem Ausmaße von Nachtarbeit betroffen"

Dieser Satz stimmt so nicht. Was ist mit den vielen Krankenschwestern die nachts arbeiten. (nicht signierter Beitrag von 87.182.82.95 (Diskussion) 15:22, 16. Aug. 2007‎)

Na klar ist das Bullshit; da hat wohl ne Verkäuferin ein bisschen überreagiert. Drum steht es auch nicht mehr im Artikel. --88.130.85.234 02:58, 25. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Fragen[Quelltext bearbeiten]

  • Gibt es ein Verbot der Nachtarbeit für Frauen?
  • Wenn nein: Gibt es ein Verbot der Nachtarbeit für Schwangere?
  • Gibt es ein Verbot der Nachtarbeit für Jugendliche?
  • Seit wann gibt es überhaut Nachtschichtarbeit?
Ad 1: Nein
Ad 2: Siehe §8 Abs. 1 MuSchG
Ad 3: Siehe §14 Abs. 1 JArbSchG
--Rôtkæppchen68 20:53, 24. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Zu Punkt vier: Definiere Nachtschichtarbeit. Denn schon in der Antike und im Mittelalter gab es Berufsgruppen die ganz klar in der Nacht arbeiteten, bestes Beispiel ist der Nachtwächter. --Bobo11 (Diskussion) 21:28, 24. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ad 1: in Österreich ja, außer bestimmte Berufsgruppen die davon ausgenommen sind (medizinisches Personal, Polizei, Berufsfeuerwehr, etc). --El bes (Diskussion) 22:00, 24. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Würde ein Nachtarbeitsverbot für nicht schwangere Frauen (auch wenn gewisse Berufsgruppen ausgenommen sind) nicht gegen irgendeine europäische Gleichbehandlungsrichtlinie verstoßen? --MrBurns (Diskussion) 22:25, 24. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ursprünglich war das als Schutz der Frauen gedacht. Das haben damals die Sozis hart erkämpft, damit Arbeiterinnen nicht auch noch in der Nacht in der Fabrik schuften müssen (Näherinnen, etc.) und wenigstens in der Nacht bei ihren Kindern zu Hause sein können. Kann aber leicht sein, das heutige Feministinnen diese Wahrnehmung umdrehen und es als Diskriminierung sehen. Bin mir gar nicht sicher ob das Gesetz in Österreich überhaupt noch in der strikten Form existier wie früher. --El bes (Diskussion) 22:30, 24. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Man kann es als Männerdiskriminierung sehen, wenn nur Männer in der Nacht arbeiten müssen, und die ist in Ö ebenfalls verboten, man kann ein verbot von Nahctarbeit für Frauen aber natürlich auch als Frauendiskriminierung sehen, da es in Österreich für Nachtarbeit hohe, gesetzlich vorgeschrieben Zuschläge gibt (bei einigen Branchen wie z.B. im Gesundheitswesen sind die Zuschläge deutlich niedriger als sonst). --MrBurns (Diskussion) 00:35, 25. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ob Männer- oder Frauendiskriminierung kommt aufs selbe heraus: Diskriminierung bedeutet ursprünglich nämlich lediglich "Unterscheidung". Und daß hier Unterschiede gemacht werden, wurde eben abgeschafft. --217.91.190.239 17:31, 26. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Es war nicht eine umgedrehte Wahrnehmung heutiger Feministinnen, sondern das Bundesverfassungsgericht, das mit Urteil vom 28.1.1992 (1 BvR 1025/82) das dem Berner Abkommen vom 26. September 1906 entsprechende Verbot der deutschen Arbeitszeitordnung, ""Arbeiterinnen in der Nachtzeit" zu beschäftigen, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz für verfassungswidrig erklärte, siehe auch http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13686238.html. --Vsop (Diskussion) 01:11, 25. Jan. 2014 (CET)Beantworten