Diskussion:Naturschutzzentrum Bergstraße

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Verwirrende Fusion NSG Erlache bei Bensheim mit einem Naturschutzzentrum[Quelltext bearbeiten]

Hallo Kolleginnen & Kollegen, das Naturschutzgebiet "Erlache bei Bensheim" ist wie alle (!!!) Naturschutzgebiete bundesweit nach § 23 BNatSchG ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist (Verordnung über das Naturschutzgebiet „Erlache bei Bensheim“ vom 25. Dezember 2000). Somit hat dieses NSG, wie alle anderen NSGs auch, ein eigenes Lemma verdient!!! Ein NSG kann auch kein "Außengelände" von "Irgendetwas" sein, wie z.B. so ein Schlosspark ...

Wenn das Naturschutzzentrum alleine nicht relevant genug für einen eigenen Artikel erscheint, sollten diese Infos dann in den NSG-Artikel integriert werden - aber bitte doch nicht umgekehrt wie momentan vorliegend, denn dieses Naturschutzzentrum ist dem NSG eindeutig untergeordnet!!

Ich bitte dringend um eine Modifikation!!

Grüße vom --Gustav moenus (Diskussion) 02:52, 6. Aug. 2023 (CEST)Beantworten