Diskussion:Nebenberuf

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Ist ein Zweitberuf ein Nebenberuf bei gleichzeitiger Ausübung eines Hauptberufes, oder handelt es sich dabei um etwas vollkommen anderes?

Siehe heutige Überarbeitung - inwieweit es "gleichzeitig" sein muss bleibt dabei offen, da ein Nebenberuf ja z.B. saisonal ausgeübt werden kann, also in diesem Sinne sukzessiv statt gleichzeitig. --Carolin (Diskussion) 12:16, 1. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist quellenlos und definiert Nebenberuf als einen Beruf, dessen Arbeitszeit weniger als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle beträgt. Das kann jedoch nicht richtig sein. Der Begriff wird sozialversicherungsrechtlich (Einkommensorientiert), arbeitsrechtlich, steuerrechtlich, dienstrechlich usw. jeweils anders angewandt. Welche Konsequenzen ein Nebenberuf im einzelnen für die unterschiedlichen Rechtsgebiete hat, muss herausgearbeitet werden. --Eynre 08:15, 25. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

In der Tat. Nach heutiger Überarbeitung fehlt nun nur noch eine Erläuterung bzgl. des Sozialversicherungsrechts. --Carolin (Diskussion) 12:16, 1. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Auch dieses nun erledigt. --Carolin (Diskussion) 21:05, 2. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]