Diskussion:Neotam

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Leyo in Abschnitt Schmelzpunkt
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Zulassung von Neotam in der Europäischen Union[Quelltext bearbeiten]

Gemäß der RICHTLINIE 2009/163/EU DER KOMMISSION wird Neotam ab dem 12.01.2010 als Süßungsmittel in der Europäischen Union zugelassen:

Erwägungsgrund 4:

"Der Anhang der Richtlinie 94/35/EG muss geändert werden, damit Neotam in denselben Lebensmitteln verwendet werden kann wie andere starke Süßungsmittel. Neotam sollte eine neue E-Nummer erhalten, nämlich E 961. Um das Inverkehrbringen und die Verwendung dieses neuen Süßungsmittels zu erleichtern, können den Bestimmungen dieser Richtlinie genügende Produkte ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Verkehr gebracht werden." (nicht signierter Beitrag von 195.71.154.14 (Diskussion | Beiträge) 15:08, 4. Jan. 2010 (CET)) Beantworten


WARUM steht hier NICHT,dass es auch ein chemischer KAMPFSTOFF ist ??? (nicht signierter Beitrag von 81.217.56.43 (Diskussion) 17:00, 4. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

1. Warum schreist du hier?
2. Welche Belege kannst du anführen?
3. Es wäre schön, wenn du deine Beiträge signieren könntest. (Kleines Symbol oben in der Bearbeitungsleiste)
--BMK (Diskussion) 11:27, 5. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Schmelzpunkt[Quelltext bearbeiten]

@: Wie ist dein Eintrag beim Schmelzpunkt zu verstehen? --Leyo 23:50, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten