Diskussion:Nichtaggressionsprinzip

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Feklee
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Das NAP gibt es scheinbar nicht als festgelegten Merksatz, jedoch ist hier eine mögliche Variante:
Der Ersteinsatz von Gewalt, Betrug oder Bedrohung
gegen das Eigentum einer anderen Person ist unzulässig.

Eine Diskussion dazu: http://groups.google.com/group/de.soc.politik.misc/browse_frm/thread/2bebfdae49038e72?hl

Ob Betrug unter das NAP fällt ist beliebtes Diskussionthema. Manche sehen Betrug eher als Vetragsbruch. Bedrohung selbst verletzt keine Person oder deren Eigentum. --Feklee (Diskussion) 12:34, 13. Okt. 2014 (CEST)Beantworten