Diskussion:Nichtehelichengesetz

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Jkbw in Abschnitt „Reformprojekt“
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Die Aussage "nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 1. Juli 1949" stimmt nicht. Das Grundgesetz ist offensichtlich am 24. Mai 1949 in Kraft getreten... :)

Die entsprechende Aussage stimmt insgesamt nicht. Der Stichtag 01.07.1949 wurde im Rahmen aufgnommen des Nichtehelichengesetzes aufgenommen, welches zum 01.07.1970 in Kraft getreten ist. Erbrechtlich sollte das nicht für Kinder gelten,die zu diesem Zeitpunktbereits volljährig waren. Da im Jahr 1970 die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren eingetreten ist, wurde der Stichtag 01.07.1949 festgelegt. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes hat das alsonichts zu tun.


„Reformprojekt“[Quelltext bearbeiten]

Die Ausführungen der Einleitung über Reformprojekte decken sich nicht mit der Aussage im Abschnitt „Entstehung“, dass das Gesetz vom BVG erzwungen wurde. Aussagen über „Elan“ bei Reformbemühungen wirken ziemlich POVig. Ich habe deshalb die Einleitung auf die Fakten beschränkt. --Jkbw 03:04, 17. Mär. 2010 (CET)Beantworten