Diskussion:Niko Pelinka

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von E.mil.mil in Abschnitt Enzyklopädische Relevanz
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Studienabschluss[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

vielleicht lässt sich hier noch ein Hinweis darauf einbringen, ob das "Studium" erfolgreich abgeschlossen und welcher akademische Titel verliehen wurde? Es ist nicht ersichtlich, ob es sich um ein ordentliches Studium handelte.

Danke Liebe Grüße

-- 178.191.118.51 22:54, 8. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Es handelt sich um kein ordentlichen Studium im juristischen Sinne, sondern um einen Universitätslehrgang, der grundsätzlich postgradual angelegt wäre. Bei einer gewissenen Berufserfahrung kann man ihn allerdings auch ohne Bachelor belegen, wie das im Falle Pelinka geschehen ist. Ihm wurde der Grad MSc (Master of Science) verliehen. Ich werde mich demnächst daran machen, dies mit Quellen belegt im Artikel einzuarbeiten, falls es niemand anderer übernehmen möchte. -- RobFleming 23:55, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten


Bitte? Verstehe ich das richtig, dass man seinen Universitätsabschluss anzweifeln kann? Wie arm ist das denn? Niko "Gutti" Pelinka?62.178.176.5 18:00, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Manchmal wird zur Politur von Personen ein Studium mit Abschluss in den Raum gestellt. Einen Abschluss zu überprüfen ist leider gelegentlich notwendig. Vgl. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Irene_Brickner&oldid=96026147
--Genderforschung 18:51, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Enzyklopädische Relevanz[Quelltext bearbeiten]

Welches, was oder wo ist die enzyklopädische Relevanz des Herrn Pelinka? --E.mil.mil 17:03, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten