Diskussion:Obligatorische Rückversicherung

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Fano
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Der letzte Nebensatz außer bei der fakultativ-obligatorische Rückversicherung. ist irgendwie Sinn-entstellend. Beim fak-ob ist nur der Erstversicherer nicht verpflichtet, alle Risiken an der Rückversicherer zu übertragen (Er kann also versuchen besserer Risiken wo anders günstiger zu platzieren). Der Rückversicherer hat kein Ablehnungsrecht, solang das Risiko den Vertragsbestimmungen entspricht. So wie der Satz dort steht klingt das eher wie ein Rahmenvertrag für fakultative Rückversicherung. -- Fano 19:52, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten