Diskussion:Ordentliches Lehrfach

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 2001:638:50C:55:ACA9:DE7:D171:769F in Abschnitt Begriff
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Begriff[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff des Lemmas existiert m. W. in den meisten Ländern der Bundesrepublik Deutschland in der hier vorgelegten Definition nicht. In D ist die Rede von Fächern, und es gibt Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer, Wahlfächer und Arbeitsgemeinschaften. Ein "ordentlicher" resp. ein "außerordentlicher Unterricht" ist mir als Terminus im hier dargestellten Sinn nicht bekannt; "ordentlicher Unterricht" bezeichnet gelegentlich im Verwaltungsdeutsch den regelmäßig nach Plan durchgeführten; vulgo meint er den gelungenen. --Felistoria 17:34, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

in der schweiz nennt mans so, in österreich nie (dafür ist hier sowieso nur im slang von fächer die rede, es heisst Gegenstand), ich fands auch nur unter dem lemma vor, und hielt es de-deutsch, die haben ja öfter absonderliche bezeichnungen - offenbar ein seltener ch-lastig-fall - aber wir könnens ruhig auf pflichtfach schieben, scheint insgesamt wirklich geläufiger zu sein (die deutschen haben ja meist die meisten probleme mit fremdsprachen: es passt auch am besten zum kategoriensystem) --W!B: 20:05, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten


Der Begriff ist im Grundgesetz in Art. 7 Abs. 3 verankert. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es versetzungsrelevant und obligatorisch ist. -- 2001:638:50C:55:ACA9:DE7:D171:769F 22:52, 19. Jun. 2012 (CEST)Beantworten