Diskussion:Otto Küster

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 84.156.67.154 in Abschnitt POV, diffus
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1939 war er 32 Jahre alt. Hat er nicht in der Wehrmacht gedient?

POV, diffus[Quelltext bearbeiten]

im Artikel steht unbelegt: Im Ergebnis führten die Bemühungen von Wollheim und seinen Anwälten immerhin auch zu gewissen Entschädigungen von zahlreichen anderen Zwangsarbeitern.

Immerhin ist wertend; gewissen ist diffus.

In Norbert Wollheim#Der Wollheim-Prozess steht Die Klage Wollheim gegen IG Farbenindustrie AG i.L. wurde von 1950 bis 1953 vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt, wobei die Beklagte u. a. von Alfred Seidl vertreten wurde. Für den Kläger hielt Rechtsanwalt Otto Küster ein vielbeachtetes Plädoyer. Das Landgericht verurteilte die IG Farbenindustrie AG i.L. zur Zahlung von 10.000 DM Schmerzensgeld an Wollheim. Der Prozess wurde in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main 1958 durch einen globalen Vergleich beendet, der die Zahlung von insgesamt 30 Millionen DM an mehrere Tausend ehemalige Zwangsarbeiter der IG Farbenindustrie AG vorsah. --84.156.67.154 09:22, 30. Jul. 2023 (CEST)Beantworten