Diskussion:Pachtvertrag (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Enantiodromie in Abschnitt Lemma
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Es wäre schön, wenn jemand auf die besondere Erhaltungsverpflichtung des Inventars seites des Pächters (anders als beim Mietvertrag, da ist es doch der Vermieter - oder?) und auf den Begriff des Inventars (gehören Gebäude dazu?) eingehen könnte.

Hallo 90.146.96.155[Quelltext bearbeiten]

Deinen Beitrag von heute habe ich rückgängig gemacht. In dieser Form stellt er mE keine Verbesserung dar. ZB ist das Wort "Bestandsvertrag" eine typische Eigentümlichkeit des ABGB und sollte auch verwendet werden. MfG --Asurnipal 19:31, 4. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht sinnvoll den Artikel in Pachtvertrag (Österreich) und Pachtvertrag (Deutschland) aufzuspalten? --Enantiodromie 17:42, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten