Diskussion:Paul Schulz (Politiker)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Koschi73 in Abschnitt Falsche Bezugnahme auf Rosenberg gelöscht
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Einbauposten[Quelltext bearbeiten]

genoss prestige u respekt in nationalistehscne kreisen; galt als organisaitonsgenie;

Unverständlicher Satz[Quelltext bearbeiten]

"Schulz blieb Röhm, den er Alfred Rosenberg zufolge schon aufgrund von dessen homosexuellen Neigungen nachdrücklich ablehnte, blieb Schulz bis zu seinem Ausscheiden aus der Führung der NSDAP 1933." --Franz (Fg68at) 17:24, 8. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Sehe ich erst jetzt, hab's auf den zu verstehenden Teil reduziert. Hozro 21:33, 8. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Todesjahr[Quelltext bearbeiten]

hätte ich noch zwei andere Versionen anzubieten: 1960 laut Nagel, S. 349 (ISBN 3-412-06290-1) oder 1963 laut Sauer, der sich hier auf ein Register zu Carl v. Ossietzky, Sämtliche Schriften, 1994 beruft. Insofern würds mich interessieren, wie das hier erwähnt ist. Sein Sohn hieß auch Paul, der hat - so Sauer - nach dem TOd seines Vaters die erwähnten Veröffentlichungen gemacht. Aus Sauer lässt sich noch einiges rausholen, demmächst dann. Hozro 17:53, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Sterbedatum: laut Standesamt am 08.05.1969

Hab es geändert

Michel (nicht signierter Beitrag von 93.193.125.130 (Diskussion | Beiträge) 08:34, 14. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Sorry, so einfach ist das hier leider nicht. Kannst du angeben, welches Standesamt und wie du an die Information gekommen bist? Siehe auch die erste Fußnote, wonach in der Literatur sehr unterschiedliche Angaben zu finden sind. Gruß --Hozro 09:11, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten


Neues Buch, 4 Bände![Quelltext bearbeiten]

Alexander Dimitrios: "Weimar und der Kampf gegen ,rechts'". Eine politische Biographie. Verlag Dr. Paul Schulz, Ulm 2009. 1752 S., 39,- [Euro].
Rezension: F.A.Z., 29.03.2010, Nr. 74 / Seite 6 (nicht signierter Beitrag von 93.63.166.91 (Diskussion | Beiträge) 12:47, 29. Mär. 2010 (CEST)) Beantworten

Punkte für Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Der Sohn des Paul Schulz bat mich, folgende Punkte auf die Diskussionsseite zu bringen, um eine Diskussion darüber anzuregen:

Anmerkungen zum Wikipedia-Artikel

‚Paul Schulz (Politiker)‘

Die Richtigstellungen falscher Tatsachenbehauptungen in o.g. Artikel werden im Folgenden in der Reihenfolge aufgelistet, in der sie im Text erscheinen.

o Überschrift ‚Paul Schulz (Politiker)‘

Die Überschrift ist irreführend, weil sie suggeriert, dass Paul Schulz von Beruf Politiker war oder zumindest als Politiker charakterisiert werden kann. Tatsächlich war Paul Schulz lediglich in der Zeit von Ende Oktober 1930 bis 8. Dezember 1932 in der Politik tätig und zwar als Stellvertreter des Reichsorganisationsleiters Gregor Straßer in der NSDAP. Weder zuvor noch danach arbeitete Paul Schulz in der Politik. Die zutreffende Beifügung zum Namen Paul Schulz muss ‚Organisator der ‚Schwarzen Reichswehr‘‘ lauten. In dieser Eigenschaft wurde er während der zwanziger Jahre in der Öffentlichkeit bekannt und zur Person der Zeitgeschichte.

o erster Absatz

Die Bezeichnung ‚SA-Führer‘, ‚Führer der ‚Schwarzen Reichswehr‘‘ und ‚Reorganisator der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) nach dem ‚Stennes-Putsch‘ (1930)‘ ist unzutreffend bis irreführend (s. hierzu die untenstehenden Ausführungen).

o ‚Schulz trat nach der Volksschule 1912 in die Unteroffiziersschule Potsdam ein.‘

Es bedarf keines weiteren Beleges dafür, dass Paul Schulz nicht mit 14 Jahren in die Unteroffiziersschule Potsdam eintrat. Paul Schulz meldete sich bei Ausbruch des I. Weltkrieges im August 1914 freiwillig bei der Unteroffiziersschule Potsdam zum Kriegsdienst. Zuvor war er auf der Präparandenanstalt (Lehrerseminar) in Dramburg.

o ‚Nach Kriegsende war Schulz Mitglied des Freikorps 1. Garde-Reserve-Division unter Rüdiger von der Goltz.‘

Schulz gehörte nicht dem Freikorps 1. Garde-Reserve-Division an, sondern – solange er an den Kämpfen im Baltikum teilnahm – ausschließlich dem Freikorps (Detachement) Eulenburg unter Siegfried Graf zu Eulenburg-Wicken. General Rüdiger von der Goltz war Oberbefehlshaber sämtlicher zwecks Zurückdrängung der Roten Armee im Baltikum eingesetzten Truppen. Nach Aufforderung der Reichsregierung zur Rückkehr kehrte Schulz mit dem Freikorps Eulenburg am 7.6.1919 aus dem Baltikum ins Reich zurück, wo Schulz in diesem Freikorps bis zu dessen Auflösung im September 1919 im Heimatschutz Ost in Schlesien stationiert war. Anschließend wurde Schulz in das Reichswehr Inf. Reg. 30 in der Reichswehrgarnison Cottbus übernommen. o ‚Wegen der Unterstützung des Kapp-Putsches im März 1920 wurden Schulz und Buchrucker aus der Armee entlassen‘.

Diese Tatsachenbehauptung ist falsch. Als Quellenangabe dient hier Sauer, B.: ‚Schwarze Reichswehr und Fememorde‘ S. 48. Die dort angeführte Aussage von Schulz vom 2.5.1925 lautete: ‚Nach dem Kapp-Putsch wurden sämtliche Offiziere des Major Buchrucker entlassen‘. Aus dieser rein zeitlichen Angabe machte Sauer: ‚Wegen Unterstützung des Kapp-Putsches wurde Schulz jedoch entlassen.‘ Sauer führt als weiteren ‚Beweis‘ seiner Behauptung Gumbel, E.J. ‚Verschwörer…‘, S. 34,41 an. Dort wird von Gumbel eine Liste wiedergegeben, welche der ‚Ausschuss zur Prüfung des Verhaltens der Offiziere während der März-Vorgänge (Kapp-Putsch)‘ angelegt hatte. Auf dieser Liste erscheint nur Major Buchrucker mit dem Vermerk ‚nichts veranlassen‘. Oberleutnant Schulz erscheint erst gar nicht auf der Liste. Der dort unter der Nummer 444 aufgeführte Leutnant Schulz gehörte zum Artl.Reg. 9, das gar nicht in Cottbus stationiert war, während Oberleutnant Schulz im Inf. Reg. 30 in Cottbus diente. Tatsächlich wurde Schulz – wie zahlreiche weitere Offiziere – im Zuge des allgemeinen Truppenabbaus ‚gemäß Verordnung des Reichspräsidenten vom 5.11.1920‘ aus dem Heeresdienst verabschiedet. Noch im Oktober 1920 war er für das Hunderttausend-Mann-Heer vorgeschlagen worden mit Bestätigung durch das Personalamt. Dies alles wäre bei einer Beteiligung am Kapp-Putsch (Mitte März 1920) unmöglich gewesen. Auch die Wiedereinstellung von Schulz und Buchrucker unter Zivildienstvertrag durch die Reichswehr Anfang 1921 wäre bei ihrer Beteiligung am Kapp-Putsch nicht infrage gekommen.

o ‚Schulz und Buchrucker wurden per Privatvertrag vom Reichswehrministerium wieder eingestellt; Schulz hatte den Auftrag, in Küstrin ein Arbeitskommando aufzustellen. Das Kommando gehörte zur sogenannten Schwarzen Reichswehr, einer republikfeindlichen Geheimorganisation, die heimliche Personalreserven für die Reichwehr bereitstellte und auf den Sturz des Weimarer Staates hinarbeitete.‘

Major Buchrucker und Oberleutnant Schulz sorgten im Auftrage des Wehrkreis-kommandos III, Berlin im Frühjahr 1921 für den inoffiziellen Waffennachschub nach Oberschlesien, das durch die polnischen Insurgenten-Aufstände bedroht wurde. Offiziell war es der Reichswehr von den Entente-Mächten untersagt, Truppen oder Waffen nach Oberschlesien zu bringen. Nach Ende der Oberschlesienkämpfe im Mai 1921 lag es im Interesse der Reichwehr, so viel Kriegsgerät – über das sie das Eigentumsrecht hatte – wie möglich wieder unter ihre Verfügungsgewalt zu bringen. Das Einsammeln des Kriegsgeräts in Schlesien und Brandenburg wurde gleichfalls Aufgabe von Buchrucker und Schulz. Auch diese Tätigkeit musste inoffiziell erfolgen, da die Bestimmungen des Versailler Vertrages nicht nur eine Beschränkung der Truppenstärke auf Hunderttausend Mann festgelegt hatten, sondern auch eine weitgehende Entwaffnung Deutschlands. Gegen allfällige Vorstöße Polens, möglicherweise im Zusammenhang mit einer Ruhrbesetzung durch Frankreich, verfolgte die Heeresleitung unter v. Seeckt schon seit 1920 Pläne zur Aufstellung einer inoffiziellen Rüstungsverstärkung an der Ostgrenze des Reiches. Oberleutnant Schulz errichtete ab Juni 1921 in der Garnison Küstrin ein erstes Arbeitskommando, dessen Aufgabe in dem inoffiziellen Einsammeln, Reinigen und Lagern von Munition und Kriegsgerät in den Reichswehrfestungen von Küstrin bestand. Ab dem Jahre 1922 trat die Rekrutierung von Zeitfreiwilligen hinzu, die in mehrwöchigen militärischen Kursen von einer Stamm-Mannschaft geschult wurden. Die von Oberleutnant Schulz geführte ‚Abteilung K‘ – sie umfasste mehrere Arbeitskommandos - unterstand dem Standortkommandanten von Küstrin, Oberst Teschner. Ende 1922 folgte die Errichtung weiterer Arbeitskommandos an anderen Reichswehrstandorten Brandenburgs. Mit Beginn des Ruhrkampfes im Frühjahr 1923 wurden diese Arbeitskommandos auf über ein Dutzend weitere Standorte ausgeweitet, wobei neben Küstrin vor allem Spandau und Döberitz Bedeutung gewannen. Die Bezeichnung ‚Schwarze Reichswehr‘ kam für diese Rüstungsverstärkung erst ab dem Jahre 1925 auf. Die Arbeitskommandos als republikfeindliche Geheimorganisation zu bezeichnen, die auf den Sturz des Weimarer Staates hinarbeitete, ist absurd und zugleich diffamierend. Eine solche Behauptung unterstellt der Reichswehr insgesamt, auf den Sturz des Weimarer Staates hingearbeitet zu haben. Diese Darstellungsweise beleuchtet aber ein Grundproblem des Weimarer Staates und ihrer Reichswehr: Die ungeheure politische Polarisierung der Gesellschaft, die folglich stets am Rande des Bürgerkriegs lebte. Der extremen politischen Linken war es nach dem 11. November 1918 nicht gelungen, eine Räte-Republik mit einer ‚Diktatur des Proletariats‘ zu errichten. Es waren die Freikorps und die vorläufige Reichswehr unter einer sozialdemokratisch gebildeten Reichsregierung gewesen, welche die Versuche zur gewaltsamen Machtergreifung der extremen Linken (diese reichte vom linken Flügel der SPD über USPD, und KPD (Spartakisten) bis zu den militanten pazifistischen Gruppen) verhinderten und die Etablierung eines parlamentarischen Systems garantierten, an dem sich alle politischen Parteien und alle Teile der Bevölkerung beteiligen konnten. Damit zog sich die Reichswehr mit ihrem aus der Kaiserzeit überkommenen Offizierskorps den Hass der extremen Linken zu, die weiterhin jede sich bietende Gelegenheit nutzte, die Reichswehr zu bekämpfen, insbesondere aber darauf hin-zuwirken, das bestehende Offizierskorps durch ein linksgerichtetes Offizierskorps zu ersetzen. Zu diesem Kampf der extremen Linken gehörte es auch, die geheim zu haltende Tätigkeit der Arbeitskommandos gegenüber der Interalliierten Militär-Kontrollkommission (IMKK) zu denunzieren, teils über die Presse, teils durch direkten Kontakt zur IMKK oder auch zur preußischen Polizei. Anfänglich wurden gegen die Denunzianten Landesverrats-Prozesse von den Gerichten angestrengt.

o ‚Ende 1922 wechselte Schulz in das Wehrkreiskommando III in Berlin und stellte dort weitere Arbeitskommandos der Schwarzen Reichswehr auf.‘

Diese an sich zutreffende Feststellung bedarf im Zusammenhang mit der oben monierten Bezeichnung von Schulz als ‚Führer der Schwarzen Reichswehr‘ der Präzisierung. Ende 1922/Anfang 1923 gab Schulz seine Funktion als Leiter der Arbeitskommandos in Küstrin (sogenannte Abteilung K) auf und siedelte ins Wehrkreiskommando III, Berlin über. Dort war er dem etatmäßigen Hauptmann Keiner unterstellt. Hauptmann Keiner war Leiter der Stabsabteilung I a T (T für Truppenverstärkung). Chef des Stabes war Oberst v. Bock. Unter Hauptmann Keiner war Oberleutnant Schulz Dezernent (Sachbearbeiter) für die Arbeitskommandos. Schulz war nicht Leiter oder ‚Führer‘ der Arbeitskommandos wie zuvor in Küstrin. Jedes Arbeitskommando unterstand – insbesondere disziplinarisch - dem jeweiligen Kommandanten des Reichwehrstandortes, an den das Arbeitskommando angegliedert war. Wenn ein Offizier im Rahmen der ab 1925 laufenden gerichtlichen Untersuchungen ihn als ‚Macher des ganzen Ladens‘ bezeichnete, so ist ein solches Zitat völlig ungeeignet, seine tatsächliche Position hinreichend zu beschreiben. Es gehörte zur Eigentümlichkeit der Arbeitskommandos, dass sie in dem entscheidenden Jahr 1923 keine oberste Leitung oder Führung hatten und die Offiziere, die ein Arbeitskommando leiteten, weitgehend auf sich gestellt waren.

o ‚Beim Küstriner Putsch am 1. Oktober 1923 wurde Schulz verhaftet, jedoch nicht wie der Initiator des Putsches, Buchrucker, später angeklagt.‘

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Küstriner Putsch war Schulz nie verhaftet worden. In der irrigen Annahme, dass Oberleutnant Schulz als Adjutant von Major Buchrucker von dessen Aktion wusste und diese mittragen würde, hatte das Reichswehrministerium zugleich auch einen Schutzhaftbefehl gegen Schulz erlassen. Schulz hatte von der Aktion des Major Buchrucker keine Ahnung und hätte auch alles unternommen, um diese Aktion zu unterbinden, wenn er rechtzeitig davon unterrichtet gewesen wäre. Nachdem sich das Reichswehrministerium von der Haltlosigkeit seines Verdachts gegen Schulz überzeugt hatte, wurde der Haftbefehl am 7.1.1924 wieder aufgehoben. Vom Wehrkreiskommando III, Berlin wurde der Haftbefehl von vornherein nicht ernst genommen, weil man dort, wie auch beim Festungskommandanten von Küstrin, Oberst Gudovius, sogleich über die Nichtbeteiligung von Schulz an Buchruckers Aktion informiert war. Schulz hatte sich aber nach dem 1.10.1923 einige Zeit vor der Polizei durch Wohnungswechsel verborgen gehalten, da er nicht im Prozess gegen Major Buchrucker als Zeuge aussagen wollte. Tatsächlich war die Aktion des Major Buchrucker kein Putschversuch, sondern eine Trotzreaktion gegen den Haftbefehl, den das Reichswehrministerium gegen ihn erlassen hatte.

o ‚Innerhalb der Schwarzen Reichswehr war Schulz mit der Leitung der ‚Femeorganisation‘ der Schwarzen Reichswehr in Preußen, dem größten Teilstaat des Deutschen Reiches, betraut. In dieser Eigenschaft plante und organisierte Schulz die Ermordung von linken Politikern und anderen angeblichen ‚Reichsfeinden‘ durch Mitglieder der Schwarzen Reichswehr. Aufgrund der Beteiligung an diesen ‚Fememorden‘ galt Schulz später in weiten Teilen der deutschen Öffentlichkeit – Sympathisanten und Gegnern gleichermaßen – als der ‚Feme-Schulz‘.‘

Dieser Absatz enthält unwahre Tatsachenbehauptungen von grob verleumderischem Charakter. Hinzu kommt der Versuch der Täuschung des Lesers, der in dem Curriculum über Paul Schulz unvermittelt und ohne jede nähere Darlegungen mit der Einrichtung einer angeblichen ‚Femeorganisation‘ innerhalb der ‚Schwarzen Reichswehr‘ so konfrontiert wird, als sei dies eine feststehende und allgemein anerkannte Tatsache. Die Korrektur dieser bewusst diffamierenden Darstellung muss also damit beginnen, die Verwicklung der ‚Schwarzen Reichswehr‘ in das aufzuzeigen, was seit 1925 von der politischen Linken als ‚Fememorde‘ in die Öffentlichkeit getragen wurde.

Ausgangspunkt ist auch hier wieder die extreme Polarisierung der deutschen Gesellschaft nach dem 11. November 1918. Nach dem militärischen Zusammenbruch und der totalen Demobilmachung der alten kaiserlichen Armee gerieten große Mengen an Kriegsmaterial zum einen in die Hände der Linksradikalen, die sie zur gewaltsamen Machtergreifung und Errichtung einer Räte-Diktatur einzusetzen versuchten, aber andererseits auch in die Hände von Selbstschutzorganisationen (Bürgerwehren), Zeitfreiwilligen, Freikorps und natürlich der vorläufigen Reichswehr und der Polizei, die sich dem Machtanspruch von ‚links‘ entgegenstellten. Die neue Reichwehr wurde in Truppenstärke und Bewaffnung durch den Versailler Vertrag reglementiert, desgleichen die Polizei. Alle Selbstschutzeinrichtungen wurden durch die Siegermächte des I. Weltkriegs dagegen vollständig verboten. Da die Siegermächte aber keinerlei Anstalten trafen, gegen die politische Polarisierung Deutschlands etwas zu unternehmen, also etwa staats- und demokratiefeindliche Parteien zu verbieten und ihre Organisationen zu entwaffnen, trieben sie die bürgerlichen Selbstschutzorganisationen lediglich in die Illegalität, ohne ihr Weiterbestehen unterbinden zu können. Wie schon aufgeführt, wurden die Waffenlager der bürgerlichen Selbstschutzverbände zum Gegenstand der Denunziation an die IMKK durch die politische Linke. In Abwehr solcher Denunziation ereigneten sich bereits 1921 vereinzelte Akte der Selbstjustiz an Verrätern oder mutmaßlichen Verrätern außerhalb der ‚Schwarzen Reichswehr‘. In großem Umfang wurde die Selbstjustiz an Verrätern in den Abwehrkämpfen gegen die polnischen Insurgenten in den Jahren 1920 und 1921 in Oberschlesien praktiziert. Die Einschaltung der ordentlichen Gerichtsbarkeit schied damals aus Gründen der Geheimhaltung von vornherein aus. Die Zahl der auf diese Weise getöteten wurde auf etwa 200 geschätzt. Diese Form der Abwehr gegen polnischen Terror an der deutschen und deutschgesinnten polnisch-stämmigen Bevölkerung Oberschlesiens stand unter dem Schutz des preußischen Innenministeriums. Die Straffreiheit dieser Akte der Selbstjustiz wie auch der polnischen Terrorakte wurde bereits am 21.7.1922 durch ein deutsch-polnisches gegenseitiges Amnestie-Abkommen beschlossen. In der spannungsgeladenen Hochphase des Ruhrkampfes im Frühjahr und Sommer 1923 wurden auch in der ‚Schwarzen Reichswehr‘ insgesamt 6 Tötungen und eine versuchte Tötung an tatsächlichen und vermuteten Verrätern an den geheim zu haltenden Arbeitskommandos und ihren Einrichtungen verübt und zwar durch Mannschaften und Unteroffiziere. Oberleutnant Schulz wusste von geplanten Akten der Selbstjustiz nichts, sonst hätte er sie unterbunden. Es ist bezeichnend, dass es solche Akte während der Zeit, in welcher Schulz in Küstrin die Leitung über die Abteilung K ausübte, nicht vorkamen, obgleich der Verrat an Einrichtungen und Waffen der ‚Schwarzen Reichswehr‘ schon bei Gründung der ersten Arbeitskommandos begann. Aber alle, die an dieser Selbstjustiz beteiligt waren, gingen davon aus, dass in der Zeit des Ruhrkampfes die gleiche Situation gegeben war, wie zuvor in Oberschlesien. Nahezu alle Täter hatten zuvor auch in Oberschlesien gekämpft und nahmen an, dass sie hinsichtlich dieser Selbstjustiz ebenso unter staatlichen Schutz (Amnestie) gestellt würden, wie nach den Kämpfen in Oberschlesien.

Tatsächlich wurden diese Akte der Selbstjustiz fast zwei Jahre lang von den Justizbehörden kaum verfolgt. Aber ab Mitte 1925 gerieten sie ins Zentrum einer großangelegten politischen Kampagne der Linksparteien gegen Reichswehr und konservative Politiker. Vorläufer war die politische Agitation gegen die Reichswehr durch pazifistische Gruppen (Deutsches Friedenskartell), die schon 1924 begann und die Reichswehrführung beschuldigte, geheime Hochrüstung zum Zwecke des Staatsstreiches zu verfolgen. Da diese Agitation in eine Zeit fiel, in welcher die ‚Schwarze Reichwehr‘ aufgelöst war, und der Chef der Heeresleitung, v. Seeckt, bei der Überwindung der bayerischen und der sächsisch-thüringischen Krise besondere Verfassungstreue bewiesen hatte, blieb diese Agitation ohne Resonanz. Nun verfielen die pazifistischen Gruppen auf den Gedanken, die fast zwei Jahre zurückliegenden und bisher unbeachteten Fälle von Selbstjustiz politisch hochzuspielen. Dies hatte den Vorteil, dass sich die Justiz mit diesen Fällen in aller Öffentlichkeit zu befassen zu hatte und somit die Plattform zur Agitation bot, während sich die Justiz um eine angeblich vertragswidrige Hochrüstung der Reichswehr nicht kümmern konnte. Es drohten gegenüber solchen Anschuldigungen im Gegenteil Landesverrats-Anklagen. Auch diese neue Taktik der pazifistischen Gruppen hätte keine breite Beachtung gefunden, wäre die Kampagne um die angebliche ‚Feme‘ in der ‚Schwarzen Reichswehr‘ nicht ab Mitte 1925 auch voll von der Sozialdemokratie und der preußischen Regierung unter Ministerpräsident Braun mitgetragen worden. Der Grund hierfür lag neben der schon lange vorherrschenden Ablehnung der Reichswehr beim linken Flügel der Partei nunmehr in dem Wunsch, gegen den sogenannten ‚Barmat-Skandal‘, mit dem die Deutschnationale Volkspartei die sozialdemokratisch geführte Regierung in Preußen unter Druck setzte, ein agitatorisches Gegengewicht zu entwickeln. Hauptziel der Femekampagne war es, der Reichswehr die Schuld an der Selbstjustiz innerhalb der Arbeitskommandos anzulasten, die nun ‚Fememorde‘ genannt wurden. Dieses Ziel konnte nur durch den Nachweis erbracht werden, dass die ‚Fememorde‘ von der offiziellen Reichswehr befohlen worden waren. Da die Reichswehrführung von vornherein jede Kenntnis von der Selbstjustiz in den Arbeitskommandos abstritt, galt es, zunächst das Bindeglied zwischen offizieller und ‚Schwarzer Reichswehr‘ der Anstiftung zu der ‚Femejustiz‘ zu bezichtigen. Dieses Bindeglied war Oberleutnant Schulz. Um die Bezichtigungen gegen ihn publikumswirksam aufzuziehen, wurde Schulz nicht nur beschuldigt, einzelne Mordbefehle erteilt zu haben, sondern eine ‚Mordkommission‘ als permanente Einrichtung befehligt zu haben. Eineinhalb Jahre bevor auch nur der erste Prozess gegen ihn begann, boten die pazifistischen Gruppen eine Reihe von Denunzianten aus den Reihen der aufgelösten ‚Schwarzen Reichswehr‘ auf, die in zahlreichen Artikeln der linksgerichteten Presse ihre weitgehend frei erfundenen ‚Enthüllungen‘ über die Zustände in der ‚Schwarzen Reichswehr‘ zum besten gaben, die von ‚unzähligen Morden‘ berichteten, die allesamt unter Anstiftung von Oberleutnant Schulz ausgeführt worden seien, und die nur das alleinige Motiv gehabt hätten, den Verrat an seinen hochverräterischen Putschplänen zu unterbinden. Ein Hauptdenunziant, Carl Mertens, veröffentlichte eine anfangs anonyme Artikelserie in der ‚Weltbühne‘, und gab vor, Adjutant von Oberleutnant Schulz gewesen zu sein. Tatsächlich war er bei ihm Ordonnanz (Botengänger), aber dies nur für etwa zwei Monate. Über konkrete Mordfälle konnte er keinerlei präzise Aussagen machen, sondern versuchte erst nachträglich während der Femekampagne Informationen zu sammeln. Außer einer ersten Vernehmung konnten die Untersuchungsrichter seine Angaben nicht verwerten, da sie sich ganz überwiegend in allgemeinen Anschuldigungen zum Zweck der politischen Stimmungsmache ergingen. Ein folgten weitere Denunzianten ähnlichen Zuschnitts. Einer von ihnen war Wilhelm v. Albert, der tatsächlich für kurze Zeit Adjutant von Oberleutnant Schulz gewesen war, der ihm feindlich gesonnen war und die ‚Schwarze Reichswehr‘ schon vor dem Jahr 1923 verlassen hatte, dem Jahr also, in dem sich zwischen Ende März und Anfang September die Akte der Selbstjustiz ereigneten. Auch v. Albert konnte zu diesen Fällen keinerlei Angaben machen. Dafür erging er sich aber in einer Reihe von Anschuldigungen von geradezu bombastischem Ausmaß: Mordvorhaben an führenden Politikern wie Severing, ein Versuch der Sprengung der Berliner Börse, Putschpläne und Morde zur Verhütung der Aufdeckung dieser Putschpläne. Dazu nannte er konkrete Fälle und benannte eine Reihe von Zeugen. Seinen Aussagen war es zuzuschreiben, dass ein Prozesstermin um ein halbes Jahr verschoben und der Fall zunächst an das Reichsgericht verwiesen wurde, um zu prüfen, ob Schulz tatsächlich hochverräterische Pläne verfolgte und diese das Motiv zur Beseitigung des Verräters gewesen waren. Das zuständige Landgericht wie auch das Reichsgericht prüften die Aussagen des v. Albert in aller Gründlichkeit und bezeichneten diese Aussagen durchgehend als unwahr; kein Beweismittel und kein Zeuge, den v. Albert angegeben hatte, habe seine Behauptungen gestützt, weshalb das Reichsgericht seine Aussagen vollständig verwarf.

Diese ausführliche Hintergrundinformation war erforderlich, um den o.g. ungeheuer verleumderischen Absatz zu beleuchten, denn er beruht auf den haltlosen Auslassungen des v. Albert. Man durfte vom Autor des biographischen Artikels ‚Paul Schulz (Politiker)‘ erwarten, dass er solch unglaubliche Anschuldigungen wenigstens mit einer Quelle zu belegen würde.

Demgegenüber ist festzustellen, das Oberleutnant Schulz weder die Aktion von Major Buchrucker unterstützte, noch sonst irgendwelche Putschpläne. Des Weiteren ist festzustellen, dass kein Gericht je den Nachweis führte, dass es eine Fememordkommission innerhalb der ‚Schwarzen Reichswehr‘ unter dem Kommando von Oberleutnant Schulz gegeben hatte, obgleich die linksgerichtete Presse dies jahrelang behauptete und einen entsprechenden Druck auf die Gerichte ausübte. Und schließlich konnte kein Gericht Oberleutnant Schulz die Anstiftung auch nur zu einem einzigen Mord nachweisen. Von den insgesamt 6 Mordfällen, einem Fall des versuchten Mordes und einem Fall schwerer Körperverletzung wurde Oberleutnant Schulz in drei Fällen nie angeklagt, in weiteren drei Fällen stand er unter Anklage und wurde freigesprochen, ein Fall, der erst 1929 zur Verhandlung anstand, wurde bis zur Amnestie im Oktober 1930 nicht verhandelt. Nur in einem Falle (Fall Wilms) wurde er durch ein reines Indizien-Urteil wegen Anstiftung zum Mord zum Tode verurteilt. Dieses Indizien-Urteil erwies sich als vollkommen haltlos.

o ‚Schulz‘ Todesurteil wurde schließlich zu einer Haftstrafe reduziert. Im Frühjahr 1930 kam er gegen Kaution aus der Haft frei und im Oktober 1930 wurde er vollständig begnadigt.

Diese Angaben sind unpräzise. Dem Todesurteil folgte am 13.2.1928 eine Begnadigung aller Verurteilten im Falle Wilms zu lebenslänglichem Zuchthaus. Am 14.7.1928 wurde ein Amnestiegesetz verabschiedet, dass die Strafe auf 7 ½ Jahre Gefängnis reduzierte. Aus der Haft wurde Oberleutnant Schulz krankheitshalber am 26.6.1929 beurlaubt. Das Amnestiegesetz vom 24.10.1930 schließlich hob die Strafe auf.

o Überschrift: SA-Führer und Reichsinspekteur (1930-1932)

Diese Überschrift ist falsch und zur Charakterisierung der Tätigkeit von Schulz in der NSDAP folglich ungeeignet (Begründung siehe unten).

o Aus Schulzs Ehe mit Erna Belten ging 1930 ein Sohn hervor.

Die Ehefrau von Schulz hieß nicht Erna Belten, sondern Erna Velten. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor: Wilhelm Lothar (*1930), Luise (*1932) und Paul Alexander (*1938).

o Ende 1930 bzw. Anfang 1931 wurde Schulz zum kommissarischen ‚SA-Führer Ost‘ ernannt und war damit der faktisch höchste SA-Führer in Berlin. Als Partner von Joseph Goebbels, dem Gauleiter von Berlin, fiel dem ‚Berliner SA-Chef‘ Schulz in den folgenden Wochen die Aufgabe zu, die Berliner SA zu reorganisieren…Im Zusammenspiel mit Goebbels entmachtete Schulz Stennes und führte die meuternde Berliner SA, die zeitweise der Kontrolle durch die Parteiführung völlig entglitten war und sich verselbständig hatte, wieder der Kontrolle durch die Parteiführung zu.‘

Die Darstellung, Schulz habe im Zusammenspiel mit Goebbels Stennes entmachtet, ist falsch. Ebenso falsch ist es, Schulz als Reorganisator der SA zu bezeichnen. Es war vielmehr Hauptmann a. D. Ernst Röhm, der seinen Posten als neuer Stabschef der SA bereits Anfang Januar 1931 antrat – Oberster SA-Führer war nach dem Ausscheiden von Pfeffer von Salomon von diesem Amt Hitler selbst - , welcher die Reorganisation der SA nach strengen militärisch-hierarchischen Grundsätzen unverzüglich einleitete. Dabei wurden die Posten der bisher bestehenden 7 OSAF-Stellvertreter zum 1.4.1931 gestrichen. Walter Stennes, der bis dahin den Posten des OSAF-Stellvertreters Ost innehatte, wollte diesen Machtverzicht nicht akzeptieren. Auch lehnte er die ihm angebotenen Ersatzposten ab. Stattdessen rief er seine Leute zur Revolte gegen die Partei auf. Am 4.4.1931 verkündete Hitler im ‚Völkischen Beobachter‘ den Ausschluss von Walter Stennes aus Partei und SA. Erst nach diesem Ausschluss begann die vorübergehende kommissarische Tätigkeit von Schulz als ‚Gruppenführer Ost‘. Seine Aufgabe bestand lediglich darin, die weiter schwelende Meuterei innerhalb des bisherigen Machtbereichs von Walter Stennes zu befrieden und die dortige SA wieder unter die Führung der Partei zu bringen. Als ehemaliger Organisator der ‚Schwarzen Reichswehr‘ hatte Schulz großes Ansehen unter den SA-Leuten im Osten, weshalb Hitler ihn für diese Tätigkeit als besonders geeignet betrachtete. Zu seinem Auftrag gehörte auch die Neubesetzung von SA-Ämtern. Aber diese Neubesetzungen hatten grundsätzlich provisorischen Charakter und bedurften der Bestätigung durch Röhm. Seine Berichte und Empfehlungen ließ Schulz über den Stabschef Röhm an Hitler gehen. Mit einem besonderen Dankschreiben beendete Hitler – früher als erwartet – die kommissarische Tätigkeit von Schulz bereits zum 31.5.1931.

o Nach dem Ende seiner SA-Tätigkeit wurde Schulz dem Reichsorganisationsleiter der NSDAP, Gregor Strasser, zugewiesen….1931 war Schulz neben Ernst Röhm der aussichtsreichste Anwärter auf den Posten des Stabschefs der SA, der nach der Entlassung von Franz Pfeffer von Salomon frei geworden war. Schulz‘ ‚Bewerbung‘ scheiterte schließlich, trotz der Unterstützung durch Strasser, da Hitler Röhm den Vorzug gab.

Zu diesen Tatsachenbehauptungen fehlen jegliche Belege und Quellenangaben. Aus dem Nachlass von Oberleutnant Schulz wie auch aus anderen Quellen ist dem Verfasser nichts von einer ‚Bewerbung‘ von Schulz bekannt. Hitler wird Röhm bereits zu einem Zeitpunkt die Stabsführung der SA angeboten haben – spätestens im Herbst 1930 - , als Schulz noch gar nicht der Partei angehörte. Des Weiteren wurde Schulz nicht erst nach Ende seiner kommissarischen SA-Tätigkeit Gregor Straßer zugewiesen, sondern war von Anfang an dessen engster Mitarbeiter. Wenn er erst mit der Parteireorganisation vom 1.7.1932 offiziell Stellvertreter von Gregor Straßer wurde, so lag dies daran, dass sich Hitler nur ungerne zu klaren Organisationsstrukturen und – anweisungen bekannte. Informell nahm Schulz schon zu Beginn seiner Tätigkeit die Stellvertretung von Straßer wahr. Da Schulz von vornherein ‚Straßer-Mann‘ war und blieb, kam er für Hitler nach dessen Prinzip des ‚divide et impera‘ auch von vornherein nicht als Stabschef der SA infrage, denn das hätte die Machtposition von Straßer in einer für Hitler unerträglichen Weise verstärkt. Dies wusste Straßer und wird daher Schulz nicht für diesen Posten vorgeschlagen haben.

o ‚Nach den eigenen späteren Angaben von Schulz gelang es Lübbert, einen ‚persönlichen Schutz’ für Schulz gleichermaßen bei Hitler wie bei Göring zu erreichen.‘

Es war nicht der Konteradmiral Lübbert, sondern dessen Neffe, Dr. Erich Lübbert, u.a. Inhaber der Baugesellschaft Lenz & Co. und Arbeitgeber von Schulz, der diesen Schutz für Schulz erwirkte.

o ‚Schulz Nachlass lagert seit 1996 im Institut für Zeitgeschichte unter der Bestandsnummer ED 438.‘

Unter der Bestandsnummer ED 438 des Instituts für Zeitgeschichte lagern bislang keinerlei Dokumente aus dem Nachlass von Oberleutnant Schulz. Über diesen Nachlass verfügt allein der Autor.

o Abschnitt: ‚Persönlichkeit‘

Die Tendenz, die historische Persönlichkeit ‚Oberleutnant Schulz‘ mit falschen Tatsachenbehauptungen zu verunglimpfen, verstärkt sich noch durch die Zitate, die in diesem Abschnitt zur Würdigung seiner Persönlichkeit aneinandergereiht sind.

Als einzige positive Bewertung werden in geringem Umfang die militärischen Auszeichnungen und Zeugnisse zitiert . Da alle militärischen Leistungen vom heutigen Zeitgeist mit einem negativen Vorurteil belegt sind (‚Soldaten sind Mörder‘), werden sie bei einem Großteil der Leser gar nicht als etwas Positives aufgenommen. Nach allem, was in den vorangehenden Abschnitten alles an falschen Tatsachen-behauptungen verunglimpfender Art geschrieben und – wie noch zu zeigen ist - an positiven Fakten unterdrückt wurde, erhalten die Zitate aus dem ‚Berliner Tageblatt‘, den ‚Enthüllungen‘ des Carl Mertens sowie dem Zitat aus einem Polizeibericht von 1931 ein weiteres großes und verunglimpfendes Gewicht. Die Tatsache, dass alle diese Zitate nur Beispiele der aus Linkskreisen unternommen rücksichtlosen und verleumderischen Femekampagne sind – die Tatsache der Femekampagne wurde im Artikel ‚Paul Schulz (Politiker)‘ vollständig unterdrückt - kann ein Leser des Artikels natürlich nicht erkennen.

Die herausragende Eigenschaft von Paul Schulz war seine außerordentliche Hilfsbereitschaft. Er bewies dies während seiner Zeit als Soldat und Offizier, während seiner kurzen Tätigkeit in der NSDAP, vor allem aber als Privatperson ab 1933. Obwohl er nach Niederlegung seiner Ämter in der NSDAP von der Partei verfemt und den Intrigen Görings ausgesetzt war, sodass er ständig mit seiner Verhaftung rechnen musste, setzte er sich schon 1933 entschieden für Verfolgte des Hitlerregimes ein. Als politischer Flüchtling in Ungarn half er zahllosen politischen Verfolgten, insbesondere Juden – nachgewiesen sind etwa drei Dutzend Fälle - , aus Ungarn in die Schweiz zu entkommen. Diese Tätigkeit, die sich bis in das Jahr 1945 fortsetzte, ist durch zahlreiche Dokumente verschiedenster Personen belegt, darunter dem damaligen Schweizer Konsul in Budapest, Charles Lutz. Es ist bezeichnend für den Charakter des Artikels ‚Paul Schulz (Politiker)‘ wie auch für die Arbeitsweise ihres Verfassers (oder ihrer Verfasser), dass sie die Hilfeleistungen von Schulz in ihren Darstellungen alle unterdrücken, obgleich sie ihnen genau bekannt waren. Dies gilt insbesondere für die Dissertation von Bernhard Sauer ‚Schwarze Reichswehr und Fememorde‘, die vielfach im Artikel als Quelle herangezogen wird.

Aber es ist klar: Nur durch die peinliche Unterdrückung der herausragenden Hilfeleistungen von Paul Schulz, die dieser immer wieder unter Einsatz seines Lebens leistete, können die zahlreichen falschen und verunglimpfenden Tatsachenbehauptungen über ihn dem Leser gegenüber glaubhaft gemacht werden. Dazu gehört auch die verleumderische Behauptung am Schluss des Artikels: ‚Allem Anschein nach war Schulz paranoid‘. Der Verfasser solcher Formulierungen wusste genau, dass das ärztliche Gutachten, welches die Verhandlungsunfähigkeit von Schulz auf Betreiben des Justizministeriums testiert hatte, lediglich von der Gefahr des Entstehens einer Paranoia schrieb, sollte seine Teilnahme am Prozess erzwungen werden. Der Verfasser wusste auch genau, mit welcher Begründung der Arzt diese Gefahr beschrieben hatte. Eine Begründung, die nichts mit Medizin, sondern nur mit Politik zu tun hatte. Aber wenn man den verleumderischen Satz prägen wollte ‚Allem Anschein nach war Schulz paranoid‘, also an Verfolgungswahn leidend, dann konnte man sich damit vor dem Leser nur lächerlich machen, wenn man gleichzeitig zugeben musste, dass Schulz sich nicht scheute, zahlreiche Rettungsaktionen zugunsten von Verfolgten unter wiederholtem Einsatz seines Lebens durchzuführen.

Das gleiche gilt auch für den folgenden Satz im Artikel ‚Paul Schulz (Politiker)‘: ‘1940 betrieb Schulz vom Ausland aus seine Wiederaufnahme in die NSDAP…‘

Einen förmlichen Aufnahmeantrag hatte er nie gestellt, aber durch seinen Freund Albert Pietzsch vorfühlen lassen, ob Einwände gegen seine Wiederaufnahme bestünden, was von Hitler unverzüglich abgelehnt wurde. Der Hintergrund seines Versuchs war klar, wurde aber vom Verfasser des Artikels unterdrückt: Schulz hatte zwar 1939 die Erlaubnis erhalten, nach Deutschland zu kurzen geschäftlichen Besprechungen einzureisen, musste sich aber jedes Mal bei der Geheimen Staatspolizei in Berlin persönlich melden. Über seine erste Vernehmung durch Himmler berichtete Schulz in seinem Memorandum vom 21.7.1951 u.a., dass ihn Himmler anschließend volle vier Stunden in einem Zimmer warten ließ, bis er das Gebäude der Gestapo verlassen durfte. Er hoffte, solche Prozeduren könnten ihm als PG künftig erspart bleiben. Was soll aber das unwichtige Detail seines Vorfühlens wegen Wiederaufnahme in die Partei in seinem Curriculum? Es dient der ebenso lächerlichen wie verunglimpfenden Absicht, seine Wiederaufnahmebemühungen dem Leser als einen Beweis seiner ungebrochenen Zuwendung zum NS-Regime, also an seine Beinahe-Mörder, zu suggerieren. Auch zu diesem Versuch der Verunglimpfung kann man nur greifen, wenn man die Hilfeleistungen von Paul Schulz restlos unterdrückt. Was soll schließlich der Satz: ‚Kurz nach der ‚Machtergreifung‘ der Nationalsozialisten wurden die Fememörder von Roland Freisler zu ‚Helden der Nation‘ erklärt‘ in einem Abschnitt über die Persönlichkeit von Paul Schulz?

Gesamturteil

Der Artikel ‚Paul Schulz (Politiker)‘ ist kein auch nur halbwegs korrekt erstelltes Curriculum, sondern eine Collage aus überwiegend unwahren Einzelangaben die offensichtlich dem Ziel der Verunglimpfung dienen sollen. Der Leser erhält keine seriöse Information über die ‚Schwarze Reichswehr‘. Die Kampagne gegen die Reichswehr, welche die Linksparteien ab Mitte 1925 führten, wird mit keinem Wort erwähnt; das zentrale Ereignis im Leben von Oberleutnant a.D. Paul Schulz fehlt somit ganz. Desgleichen werden die außergewöhnlichen Leistungen von Schulz zugunsten von Verfolgten des NS-Regimes vollständig unterdrückt.

18. April 2011 Dr. Paul Alexander Schulz

Soweit der Auszug. Mir fehlen die Fachkenntnisse zu dieser Zeit. --Grone 09:43, 21. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Wo starb Paul Schulz?[Quelltext bearbeiten]

In der Kopfzeile ist von Neustadt an der Weinstraße die Rede, im Text steht dann allerdings "1963 starb er in seinem Wohnort Laichingen". Bitte überarbeiten, danke. --2003:4D:EB3C:2D01:CD7B:1607:5298:3B48 17:09, 12. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ich habe es ausgebessert. --Orik (Diskussion) 00:12, 13. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Falsche Bezugnahme auf Rosenberg gelöscht[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Satz "Alfred Rosenberg zufolge lehnte Schulz Röhm schon aufgrund von dessen homosexuellen Neigungen nachdrücklich ab. (Lothar Machtan: The Hidden Hitler. 2002, S. 208.)" gelöscht, weil meine Überprüfung ergeben hat, dass Machtan aufgrund einer unglücklichen Reihenfolge der Namensnennung von Gregor Strasser und Paul Schulz den Eindruck erweckt, Rosenberg meine in seinem Tagebuch Schulz. (dt. Ausgabe "Hitlers Geheimnis", S. 236 und Fußnote 116 auf S. 414) Das ist aber nicht der Fall. Rosenberg erwähnt nur Strasser. Siehe auch die neuere wissenschaftliche Ausgabe: Alfred Rosenberg: Die Tagebücher von 1934 bis 1944. Hrsg. u. kommentiert von Jürgen Matthäus und Frank Bajohr, S. Fischer Verlag, Frankfurt/M. 2015, S. 145 (Tagebucheintrag vom 7. Juli 1934). --Koschi73 (Diskussion) 19:04, 2. Jul. 2017 (CEST)Beantworten