Diskussion:Personenstandsgesetz
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== Kirchliche Trauung Hinsichtlich der "KIRCHLICHEN TRAUUNG" hat sich die Gesetzgebung geändert, dass eine kirchliche Handlung vor der "Standesamtlichen Eheschliessung" straffrei bleibt:
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49 (0)1888 681-2333 FAX +49 (0)1888 681-2340 BEARBEITET VON AR'n Müller E-MAIL Poststelle@bmi.bund.de INTERNET DATUM Berlin, 26. Februar 2004 AZ V 5a - 133 118/18 Herrn Hendrik Heinrichson hinrich@onlinehome.de
Sehr geehrter Herr Heinrichson, für Ihre elektronische Nachricht vom 28. Januar d.J., in der Sie die Konkurrenz von standesamtlicher Eheschließung und kirchlicher Trauung ansprechen, danke ich und kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
In Deutschland wird nach § 1310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Ehe nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen des BGB zur Eingehung der damit in Deutschland obligatorischen Zivilehe werden durch verschiedene formelle Regelungen im Personenstandsgesetz (PStG) ergänzt. Bis zum 31. Dezember 1957 galt die kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Eheschließung als Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe bedroht war.
Seit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 1958 begeht nach § 67 PStG eine Ordnungswidrigkeit, wer eine kirchlichen Trauung oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung vornimmt, ohne dass zuvor die Verlobten vor dem Standesbeamten erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers wurde eine Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift jedoch nicht mit einer Geldbuße bedroht, es handelt sich somit um eine „unechte“ Ordnungswidrigkeit, da sie sanktionslos bleibt.ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin VERKEHRSANBINDUNG S-Bahnhof Bellevue;
U-Bahnhof Turmstraße Bushaltestelle Kleiner Tiergarten -.-.-.-.-.-.-.-.-- Schalom hendrik --Liger 15:50, 3. Jun 2005 (CEST) ==
aus dem Artikel hierher verschoben --Rat 19:13, 3. Jun 2005 (CEST)
[Bearbeiten] direkte(?) Vorfahren
Zitat: "Auskunft wird allerdings in der Regel nur erteilt, wenn sich die Einträge auf direkte Vorfahren des Auskunftssuchenden beziehen."
Was unterscheidet die Vorfahren des Auskunftssuchenden von den direkten Vorfahren des Auskunftssuchenden? Oder anders formuliert: Wenn es "direkte Vorfahren" gibt, gibt es dann auch "indirekte Vorfahren"?
Entweder handelt es sich um Vorfahren einer bestimmten Person oder nicht. Wozu dann diese Formulierung "direkte"? --84.146.3.119 19:40, 7. Mai 2006 sig nachgetragen von Rat
- Da hast du wohl Recht --Rat 22:11, 8. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] PStG-Reform
Vorweg entschuldige ich mich für meine missglückten Bearbeitungsvermerke, ich wollte eigentlich bei der ersten Bearbeitung auf das Plenarprotokoll verweisen. Beim hinzugefügten Link wollte ich erwähnen, welcher es ist, erwischte jedoch die Entertaste viel zu früh. Leider lassen sich Bearbeitungsvermerke nicht mehr korrigieren.
Zur Sache: Ich habe mittlerweile beruflich mit der PStG-Reform zu tun und beabsichtige daher, den Reformabschnitt bei Gelegenheit um die wesentlichen Reforminhalte zu erweitern. Voraussichtlich Anfang 2009 muss dann der ganze Artikel umgeschrieben werden. Falls jemand anderes auch was zu den Reforminhalten schreiben möchte, wäre es vielleicht sinnvoll, sich untereinander abzustimmen, um doppelten Aufwand zu vermeiden. --Abendgrau 19:18, 10. Nov. 2006 (CET)

