Diskussion:Pflege-Pauschbetrag

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Aktualisierung "Pflegegrad" statt "Pflegestufe"[Quelltext bearbeiten]

Nach PSG II ersetzen seit diesem Jahr die neuen Pflegegrade die alten Pflegestufen. Das müsste sich dann ja auch zukünftig auf den Anspruch des Pflege-Pauschbetrags auswirken.

"Aktuell gibt das Bundesfinanzministerium bekannt, dass ab 2017 dem Merkzeichen „H“ die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleichsteht. Wenn also der Pflegebedürftige den Pflegegrad 4 oder 5 hat, bekommt

  • der Pflegebedürftige den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro und
  • die Pflegeperson bei häuslicher Pflege den Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro (BMF-Schreiben vom 19.8.2016)."

vgl.: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/pflegebeduerftige-welche-neuen-pflegegrade-der-hilflosigkeit-entsprechen/