Diskussion:Politisches System Schwedens

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Andif1 in Abschnitt Verfassungsänderung
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"Staatsrat" wird nirgends erwähnt.[Quelltext bearbeiten]

Gibt es heute noch den "Staatsrat" ? In einem Geschichtsbuch las ich: "1917 verzichtete der König auf die persönliche Machtausübung und legte die Staatsführung in dei Hände des Staatsrats". --188.103.192.205 16:52, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Dodoch erwähnt: Politisches System Schwedens#Die Regierung. Ein Minister ist ein Statsråd. Hofres 16:55, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
heißt dann die Regierung als ganzes auch Staatsrat? ("statsråd")? --188.103.192.205 17:05, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Etwas gar spät zwar, aber für die Regierung als Ganzes gibt es den Ausdruck ministär (nicht zu verwechseln mit minister).--Andif1 (Diskussion) 12:01, 24. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Komitees vor jedem komplexeren Gesetz[Quelltext bearbeiten]

Weiterhin habe ich gelesen, dass vor jedem komplexeren gesetzesvorhaben von der Regierung ein Komitee einberufen werden muss, das den Sachverhalt erst einmal untersucht. Die Ergebnisse werden dann im "Statens Offentliga Utedningar" (SOU) veröffentlicht und erst dann werden Gesetzesvorschläge formulert. --188.103.192.205 17:02, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Joa, sv:Statlig utredning. Das ist in grob auch unter "Gesetzgebung" beschrieben. Du kannst den Absatz gerne etwas aussagekräftiger gestalten. Hofres 17:11, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Hab das mal eingefügt. --Klaus 17:26, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Rolle des Königs[Quelltext bearbeiten]

Völlig vom politischen Leben ausgeschlossen ist der König nicht: Er ist Vorsitzender im utrikesnämnden und eröffnet die erste Sitzung eines neu gewählten Reichstags.--Andif1 (Diskussion) 20:20, 23. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Ich habe mal einen Textvorschlag eingebracht. --Hansbaer (Diskussion) 12:59, 25. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Sieht gut aus.--Andif1 (Diskussion) 13:41, 25. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Verfassungsänderung[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Deutung von regeringsformen kann ausschliesslich die Prozedur mit zwei Beschlüssen und dazwischenliegender Reichstagswahl angewandt werden, wenn eines der vier Grundgesetze geändert werden soll. Die anderen Prozeduren kommen bei der Änderung "normaler" Gesetze zur Anwendung.--Andif1 (Diskussion) 12:10, 24. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Hallo Andif1, deine Ergänzung zur Neunmonatsfrist ist, glaube ich, nicht ganz korrekt. Den entsprechenden Satz in Kapitel 8, §14 des Regeringsformen „Det ska dessutom gå minst nio månader mellan den tidpunkt då ärendet första gången anmäldes i riksdagens kammare och valet“ interpretiere ich so, dass neun Monate ab Einbringen des Gesetztes in den Reichstag vergehen müssen, oder gar ab der Ankündigung des Vorhabens, aber nicht ab der Beschlussfassung. Jetzt ist mein Schwedisch allerdings auch nicht so gut, dass ich juristische Texte sicher übersetzen könnte. Bist du dir deiner Interpretation sicher? -- TZorn 22:36, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Du hast recht. Ich habe die Formulierung geändert. Grüsse,--Andif1 (Diskussion) 11:12, 29. Dez. 2014 (CET)Beantworten