Diskussion:Polizeiführer

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 91.50.4.223 in Abschnitt PF = Einsatzleiter?
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Was soll das bedeuten?[Quelltext bearbeiten]

Was muß ich unter dem Zusatz "unter Berücksichtigung des StGB 97" bei SS- und Polizeiführer verstehen?--HolgerB 18:50, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Nachdem nicht beantwortet wurde, was der Zusatz soll, lösche ich ihn.--HolgerB 17:37, 26. Jan. 2008 (CET)Beantworten

PF = Einsatzleiter?[Quelltext bearbeiten]

"PF sind immer auch Einsatzleiter"

Das halte ich für ein Gerücht. Die Funktion eines "Einsatzleiters" hat eine andere Grundlage/Definition als die des Polizeiführers. Die Definition des Einsatzleiters erfolgt durch ein Landesgesetz (z.B. Brandschutzgesetz). D.h. dass wenn diese Definiton doch korrekt sein sollte, diese nicht bundeseinheitlich gelten muss. (nicht signierter Beitrag von 91.50.4.223 (Diskussion) 01:05, 20. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten