Diskussion:Präjudiz

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Überarbeitung notwendig: Präjudiz vs. Präzedenz
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Partielle Verbindlichkeit?[Quelltext bearbeiten]

vorgefunden: Als verbindlich gelten aber auch Entscheidungen mit einem „rechtsethischen Durchbruch“ (erstmalige Bestätigung eines rechtsethischen Postulats) sowie sog. „gegriffene Größen“ (Gerichtsentscheidungen zur zahlenmäßigen Quantifizierung gesetzlicher Normen, etwa die Festsetzung der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille). Mir ist die fremd. Gibt es einen Beleg dafür?

-- Elisabeth Hagemann (Diskussion) 20:45, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Überarbeitung notwendig: Präjudiz vs. Präzedenz[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist aus juristischer Sicht in seinem Hauptteil völlig fehlerhaft und muss überarbeitet werden. Grund ist ein laienhaftes Fehlverständnis von Präjudiz und Präzedenz, was sich nur im Kontext eines bestimmten Rechtssystems schlüssig erläutern lässt:

  • In positivistischen Rechtsystemen wie Kontinentaleuropa / Deutschland ist ein Präjudiz eine frühere Entscheidung in derselben Rechtssache. Sie bindet Gerichte und Beteiligte (inter partes) und hat Bedeutung im Kontext von Rechtskraft und Interventionswirkung einer Nebenintervention im Prozess (was der Unterschied zwischen den zwei letzteren ist, muss gesondert erläutert werden). Darüber hinaus ist niemand daran gebunden und ein Gericht hat in gleichgelagerten Fällen aufs Neue das Recht anzuwenden. Es wird sie genauso entscheiden, weil es von Verfassungs wegen an Gesetze gebunden ist und diese anzuwenden hat und nicht, weil es schon mal in anderen Rechtssachen so entschieden hat.
  • Der Abschnitt zur Bedeutung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist zutreffend, er beschreibt jedoch, was Präzedenz ist = vorrangige Entscheidung im Kontext der Rechtsanwnedung und -auslegung und gehört damit zum Lemma Präzedenzfall.
  • In Case Law Systemen werden precedents und prejudice wegen ihrer funktionalen Bedeutung synonym verwendet, weil rechtsystematisch frühere oder obergerichtliche Entscheidungen ein Gericht bei der Entscheidung einer aktuellen Rechtssache binden und für alle anderen künftigen Fälle (inter omnes). Dabei ist unerheblich, ob es ein Verfahren in einer anderen oder in derselben Sache war.
  • Darüber hinaus wird with prejudice als Entscheidungsformel verwendet im Sinne einer Festlegung für die Zukunft, was eine prozessuale Bedeutung hat beim Strafklageverbrauch (ne bis in idem). In Vertragstexten wird formelhaft without prejudice verwendet im Sinne ohne Festlegung für die Zukunft, was synonym zu Formeln ist wie „ohne Anerkenntnis“ oder „nolo contendere“ oder „without admitting any…“.


Nö. Habe erst mal nur den ersten Sternchenpunkt gelesen. Schon das ist lediglich teilweise richtig. Du meinst die Präjudiz, die beispielsweise durch Streitverkündung im Vorprozess die Parteien in einem Folgeprozess bindet. Insoweit korrekt. Präjudiz in kontinentaleuropäischen positivistisch orientierten Systemen bedeutet aus der rechtshistorischen Brille aber erst mal nur, dass höchstrichterliche (vorangegangene!) Entscheidungen in einem neuen Rechtssystem zu beachten sind. Ob sie kodifiziert sind oder gewohnheitsrechtlicher Natur sind, ist dabei unerheblich. Ebenso unerheblich ist, ob die Präjudiz selbst kodifiziert ist. Dieselbe Sache in diesem Zusammenhang ist dann eine völlig falsche Interpretation, denn gemeint kann dann (und nur etwa) die gleiche Sache sein.
Auch die Ausführungen zum BVerfG sind nicht korrekt. Präzedenz (praecedere = vorangehen) bildet Leitbilder. Das tut das BVerfG nebenbei. Präjudiz (praeiudicare = im Voraus entscheiden, im Voraus beurteilen) gibt aber einen Rechtsstatus vor. Genau Letzteres ist das (übrigens in der Literatur (auch von Voßkuhle) streitig diskutierte) Thema der rechtsbindenden Gewalt des BVerfG.
Und ja: der Artikel gehört überarbeitet. --Stephan Klage (Diskussion) 08:25, 22. Nov. 2018 (CET)Beantworten