Diskussion:Präklusion

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Allgemeines

Wunderbar wäre es, wenn diese Seite so formuliert werden könnte, dass auch mir und anderen der Juristerei gänzlich unkundigen Zeitgenossen der zu erläuternde Begriff verständlich würde.

Gruß---- (Diskussion) 18:16, 29. Mär. 2016 (CEST)[Beantworten]

Verfahrensrecht[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Die Präklusion sanktioniert Darlegungs- bzw. Mitwirkungssäumigkeit einer in rechtsförmlichen Verfahren;" ist sinnfrei, oder? MEn fehlt da ein Wort. Gruß Thogru 12:22, 23. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]


"einer <Partei> in" würde den Satz vervollständigen. LG FMH (nicht signierter Beitrag von 217.7.239.198 (Diskussion) 13:44, 5. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]

"Der Begriff Präklusion ist auch ein rein prozessrechtlicher Begriff und wird z. B. in § 282, § 296 ZPO verwendet"[Quelltext bearbeiten]

Um es mal ganz deutlich zu sagen: Der ganze Artikel ist für Laien völlig unverständlich. Der obige Satz unterstreicht zudem, dass Juristen offenbar so von sich überzeugt sind, dass sie nur Unsinn schreiben. In keinem der beiden Paragraphen findet sich das Wort "Präklusion" wieder. Dies gilt im Übrigen für viele lateinische Ausdrücke, die Juristen gerne benutzen, denn keiner dieser Ausdrücke ist in irgendeinem Gesetz erwähnt. Diese Ausdrücke sollen nur die vermeintliche Schlauheit eines Juristen belegen, offenbart jedoch eher Minderwertigkeitskomplexe.

Präklusion abgeschafft[Quelltext bearbeiten]

Laut dem Bayerischen Staatsministerium ist die Präklusion faktisch abgeschafft. Es bezieht sich auf folgendes Urteil des EuGH:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169823&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1