Diskussion:Proformarechnung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von XanonymusX in Abschnitt Änderungsvorschlag Lemma
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Auch bei Proformarechnungen können vom Zoll Zollabgaben gefordert werden

-- 192.109.190.88 09:29, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Manche Firmen sehen eine Proformarechnung auch als Zahlungsaufforderung an und stellen eine "richtige" Rechnung erst aus, wenn die Ware bezahlt und geliefert ist. Insofern wäre der erste (Ab)Satz falsch. --141.70.67.163 17:18, 10. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Das sollte man nochmals überprüfen. Ich erlebe es so, wie es im englischen Wiki erläutert ist : "In few cases, pro forma invoice is issued for obtaining advance payments from buyer, either for start of production or for security of the goods produced." .. und zwar regelmäßig, nicht nur gelegentlich. (nicht signierter Beitrag von 93.192.2.209 (Diskussion) 17:09, 3. Jul 2012 (CEST))

Zahlungsaufforderung[Quelltext bearbeiten]

Die Proformarechnung (engl. pro forma invoice) ist ein Beleg, der den Empfänger jedoch nicht zur Zahlung auffordert.

Bei Lieferungen und Leistungen auf Vorkasse als Grundlage für die Zahlung

Liegt hier nicht ein Widerspruch vor? --134.147.143.106 14:16, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ja. Es ist sachlich auch falsch, aber eine häufig geübte Praxis, um Probleme zu umgehen.
Korrekt wäre, einen Vorauszahlungsrechnung zu schicken. Das wäre dann eine Vorauszahlung, die auf ein Vorauszahlungskonto gebucht werden müsste (Erhaltene Vorauszahlungen). Bei der Lieferung müsste dann die Rechnung dieses Konto entlasten und ggf. noch der Restbetrag eingefordert werden. Damit das alles passieren kann, müssen ein paar Mehrwertsteuerprobleme gelöst sein (was passiert, wenn die MWST sich zwischen Vorauszahlung und Lieferung ändert? usw.). Ausserdem muss bei Eingang der Zahlung eine Meldung an die operativen Stellen gehen, damit diese beginnen, womit auch immer sie beginnen sollen. Das kann die Materialbeschaffung sein, die Produktion oder die Lieferung, je nachdem, welches Risiko bei Auftragseingang eingegangen werden sollte.
Verwirrender wird das Ganze, weil es im Einkauf ja etwas anders läuft. Da macht man eine Bestellung und verschickt diese. Dann erhält man eine Rechnung, die bezahlt werden muss, aber es kommt keine Ware, gegen die ich das buchen kann. Ich brauche also auch ein Konto "Geleistete Vorauszahlungen" (Forderungskonto). Bei Wareneingang muss ich dann die Rechnung erhalten. Diese muss den Warenwert ausweisen und die geleistete Vorauszahlung. Die Konten müssen ausgeglichen werden... Du siehst, dass ist betriebswirtschaftlich nicht ohne.
Und weil die meisten Softwarehersteller nicht besonders viel über Business wissen, umgehen sie das Problem und lösen Vorauszahlungen mit einem Lieschen-Müller-Trick: Sie machen eine Proformarechnung, sagen der Buchhaltung, "Bucht es irgendwo hin" und schreiben nachher eine Rechnung, die auch nicht ganz richtig ist. Jedenfalls sparen sie sich die Buchung gegen "Geleistete/erhaltene Vorauszahlungen" und ähnliche Konten. Sie haben das MWST-Problem nicht mehr im IT-System usw. Es kommt hinzu, dass auch die IT-Abteilungen erst dann Buchhalter einbinden, wenn die Fehler in der Materialwirtschaft schon längst begangen sind. Das hat den Vorteil, dass man hinterher die Anpassung so teuer machen kann, dass die Buchhalter lieber von Hand buchen und den Einkäufer erschiessen, sollte er je eine Vorauszahlungsklausel akzeptieren.
Man kann es mit einem Satz zusammenfassen, den ein sehr kluger Consultant mir mal sagte:"Jedes betriebliche Problem landet früher oder später im Lager oder in der Buchhaltung." Yotwen (Diskussion) 15:01, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Änderungsvorschlag Lemma[Quelltext bearbeiten]

Die korrekte Schreibweise des Lemmas müsste m.E. Pro-forma-Rechnung lauten (vgl. Eintrag auf duden.de & Stichwort in Gabler Wirtschaftslexikon ). Ich schlage daher vor, den Artikel zum Lemma Pro-forma-Rechnung zu verschieben.--Taraxacumo (Diskussion) 22:06, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Erledigt--Taraxacumo (Diskussion) 23:26, 27. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Nein , zum einen sind weder Duden noch Gabler entscheidend. Entscheidend ist allerdings die Grundregel, dass grundsätzlich im Deutschen Komposita zusammen geschrieben werden sollen und die Bindestrichvariante nur dann zu wählen ist, wenn dadurch eine deutlich bessere Lesbarkeit entsteht, insbesondere gilt dies bei Komposita die Fremdwörter enthalten. Im hiesigen Fall bietet allerdings die Bindestrichvariante keinerlei bessere Lesbarkeit. In sofern war der Revert durch den Kollegen Horst Gräbner (Ex-A) (Ex-A) durchaus gerechtfertigt. --Lutheraner (Diskussion) 20:58, 31. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Na ja, entscheidend ist in erster Linie „Allgemein sollte als Artikeltitel (Lemma) die Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist.“ aus WP:NK. Und beim aktuellen Quellenbestand wäre dies in der Tat „Pro-forma-Rechnung“. Ich kann aber aufgrund der spärlichen Quellen nicht abschätzen, ob diese Version tatsächlich die gebräuchlichste ist.—XanonymusX (Diskussion) 21:08, 31. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Eigenbeleg[Quelltext bearbeiten]

Offenbar wird der Begriff Proformarechnung zumindest in Österreich als Synonym für Eigenbeleg gebraucht. Sollte man vielleicht ergänzen.—XanonymusX (Diskussion) 13:34, 10. Sep. 2020 (CEST)Beantworten