Diskussion:Projektträger

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A0A:A541:AB5F:0:80DE:640F:5678:4A8A in Abschnitt ZUG gGmbH
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Falsche Wortwahl, falscher Verweis auf outsourcing[Quelltext bearbeiten]

"BMBF [...] an seine Projektträger ausgelagert (Outsourcing)."

Hallo, um hier mal die Diskussionsseite zu eröffnen. Die Arbeiten des BMBFs und BMWis werden nicht einfach nur outgesourced und an einen anderen Standort verlagert. Bei der Projektträgerschaft handelt es sich um höchst-offizielle Tätigkeiten des Verwaltungsapparates inklusive den Verwaltungsrelevanten-Verpflichtungen und -Rechten, deswegen spricht man auch von "Beleihung" und nicht outsourcing. D.h. die von staatlicher Seite aus beliehenen Projektträgern dürfen, können und sollen gewisse Tätigkeiten eigenmächtig durchführen, z.B. Bescheide verschicken und Steuergelder verteilen. Würde gern noch eine weitere Meinung hören, ich finde die Zuordnung outsourcing auf jeden Fall nicht passend. Grüße, --JL (Diskussion) 15:04, 19. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Das müsste man im Einzelnen betrachten und wird sicherlich unterschiedlich gehandhabt. Nehme ich z.B. den e.V. FNR und die in der Satzung festgeschriebenen Aufgaben:
1. die Unterstützung der Erforschung und Entwicklung von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung einschließlich Entsorgung von nachwachsenden Rohstoffen (Projektträgerschaft)
2. die Sammlung und Aufbereitung von entsprechenden Fachinformationen
3. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit (PR) zu nachwachsenden Rohstoffen
Quelle: http://www.fnr.de/fnr-ueber-uns/aufgaben/
Und ein Beispiel für Kooperation gibt es dafür auch. --BE.rolina (Diskussion) 14:15, 26. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Projektträger und deren Aufgaben[Quelltext bearbeiten]

Ministerien verfügen in Deutschland in der Regel über nachgelagerte Ämter, meist zur Umsetzung und Realisierung polit. definierter Ziele und Aufgaben. Eine verfassungsmäßige Regel wann ein Ministerium mit Ämtern bzw. wann mit Projektträgern oder anderen Mechanismen agiert gibt es nicht. So agiert das Umweltministerium mit dem Bundesumweltamt. Das BMWI und BMBF agieren u.a. mit Projekträgern u.a. zur Vorbereitung, Realisierung und Abwicklung notwendiger nachgelagerter ministerieller Aufgaben. Operativ handelt es sich in der Regel um aufgaben die in Form von zeitlich begrenzten Projekten meist sog. Verbundprojekte. Um eine gewisse volkswirtschaftliche Wirkung zu erzielen werden Zukunftsthemen meist in Form von Themenfeldern entwickelt. In diesem arbeiten dann Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen eben zeitlich begrenzt an definierten Fragestellungen. (nicht signierter Beitrag von Steinebrunner (Diskussion | Beiträge) 19:05, 13. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

ZUG gGmbH[Quelltext bearbeiten]

warum zählen die nicht dazu? --2A0A:A541:AB5F:0:80DE:640F:5678:4A8A 22:16, 14. Dez. 2022 (CET)Beantworten