Diskussion:Psychotria viridis

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Die Pflanze ist in Deutschland legal. Nur das enthaltene DMT nicht. Die Pflanze kann man legal kaufen, verkaufen und auch besitzen, allerdings darf man sie nur als Zierpflanze und nicht als Drogenpflanze ver/kaufen. Nur die die getrockneten Pflanzenteile können unter Umständen unter das BTMG fallen. Oder wenn Verdacht auf Konsumabsicht besteht.

Woher hast du diese Information? Ich würde den Satz besser ändern. Wenn eine Konsumabsicht einmal unterstellt wird, kann man vor Gericht schlecht das Gegenteil beweisen. In A und CH ist das kein Problem (müßte man mit einfügen), aber in D wird weitaus repressiver mit Drogen umgegangen. Diese [1] Diskussion verdeutlicht das sehr gut. Siehe auch Polizeistaat. Transmind 06:31, 7. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

"Der Besitz der Pflanze an sich (wenn nicht zu Konsumzwecken gehalten) ist in Deutschland legal, nur die Weiterverarbeitung (Ayahuasca usw.) fällt unter das BTMG und ist somit strafbar." Entfernt. Der Besitz DMT-haltiger Pflanzenteile, auch lebender Organismen ist strafbar. Wie das in CH und A ist, weiss ich nicht, aber in D ist es seit der Aenderung des BtMG vom 29.07.09 strafbar. Bei Mescalin wurde der Artikel schon angepasst: "In Österreich und Deutschland fällt der lebende Peyotekaktus nicht unter das Betäubungs- bzw. Suchtmittelgesetz, allerdings das enthaltene Mescalin schon. Somit ist strenggenommen auch der Kaktus nicht verkehrsfähig, obwohl er immer wieder im Blumenfachhandel erhältlich ist. Seine Verwendung als Droge ist auf jeden Fall verboten. Samen sind im Fachhandel frei erhältlich. Homöopathische Zubereitungen (Anhalonium lewinii) sind stark verdünnt (ab D4) verkehrsfähig."--Niy 18:32, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]