Diskussion:RLD-Verfahren

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 80.154.77.2
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"Weil mittlerweile über 80% aller Telefonkunden nicht mehr im amtlichen Telefonbuch eingetragen sind"

diese Aussage kann nicht stimmen, denn dann wären das Telefonbuch fast leer. Zur Zt. finden sich dort aber ca. 40 Mio. Einträge. --thomas


--- Hier wird in einer Fußnote eine Quelle von 1998 zitiert, die zwischen 4 und 20 Prozent nicht-eingetragener HH im Telefonbuch ansetzt: http://books.google.de/books?id=0Ci80prvmcwC&pg=PA292&lpg=PA292&dq=RLD+Verfahren&source=bl&ots=_FYFqHD2IA&sig=v3wQ3ClPxggBMwjEuHJM2LkgOKA&hl=de&ei=uoi-TereK8XrsgblnrCHBg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=3&ved=0CCkQ6AEwAg#v=onepage&q=RLD%20Verfahren&f=false (nicht signierter Beitrag von 134.93.161.103 (Diskussion) 12:36, 2. Mai 2011 (CEST)) Beantworten



Wenn tatsächlich nur die letzte Ziffer zufällig modifiziert wird, ist mir nicht klar, wie dann "neue" Nummern zustande kommen. Oder braucht man ein umfangreiches "Grund-"Datenmaterial (z.B. das gute alte Telefonbuch)? Was ist die Basis bzw. woher bekommt man die anderen Ziffern außer der letzten? Danke schonmal, Gregor


Ich habe da was in Erinnerung, dass das automatische Generieren und Anrufen von Telefonnummern als Belästigung gilt. Vielleicht wird die letzte Zahl aus einer öffentlich zugänglichen Telefonnummer erzeugt, um der Verordnung dagegen zu entgehen. Jedenfalls ist es rein technisch genauso gut möglich vollständige Zufallszahlen zu erzeugen und als Telefonnummern zu testen, bis man eine existierende Nummer trifft. Der einzige praktische (nicht-rechtliche) Grund dagegen ist, die niedrigere Wahrscheinlichkeit eine gültige Nummer zu treffen.

Da ich den Sachverhalt, z.B. ein betreffendes Gesetz, gerade recherchieren will, kann ich allerdings keinen Beleg für die Existenz einer entsprechenden Regelung anführen.

Martin


Das Verfahren wird tatsächlich eingesetzt, um eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine gültige Nummer zu erreichen. In Deutschland ist die länge der Telefonnummer nicht einheitlich, weshalb man nicht einfach eine 10-stellige Ziffernfolge auswürfeln kann. Rechtlich ist die Durchführung von telefonischen Meinungsumfragen erlaubt, solange kein Verkauf und keine Werbung gemacht wird und die Daten ausschließlich in anonymer Form erhoben werden. (nicht signierter Beitrag von 80.154.77.2 (Diskussion) 21:12, 22. Apr. 2015 (CEST))Beantworten