Diskussion:Radfahrprüfung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:DF:1F3D:1F60:507F:8E96:A766:4C3D in Abschnitt Geschichtliche Entwicklung und Situation in anderen Länderrn
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Unglücklicher, wohl unbedachter Revert[Quelltext bearbeiten]

Benutzer Aeranthropos darf nun handeln. --Helium4 (Diskussion) 15:08, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Dein kommentarloser Revert von Radfahrprüfung auf deine alte=neue Version von November 2013 lässt den fehlerhaften Buchstaben "o" in der Seitenzahl "1o8" wiederauferstehen und die unklare Seitengabe "26-28 f" wieder auftauchen, die ja eigentlich auch ein schöneres Bis-Stricherl vertragen würde. Liebst du Fehler? - "Seite" wird mal abgekürzt, mal nicht. Findest du das schöner? - Du wehrst dich auch gegen Auslassungspunkte "…"?

Radfahren als nicht motorisierte sanfte Verkehrsform steht auch in einer Entfaltungs- und Kombinationslinie in Richtung Mitfahren im ÖV. Im Stil von "Mama, Papa, Auto" nur die Linie zum mehrspurigen Verbrennungs-Kfz zu betrachten ist doch einäugige Vergangenheit.

Hast du eigentlich nachgesehen, wohin du pauschal zurücksetzt? --Helium4 (Diskussion) 14:48, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Helium4,

du hast einen Absatz in das Lemma "Radfahrprüfung" eingefügt, der mit dieser nicht das Mindeste zu tun hat. Oder willst du ernsthaft jemanden glauben machen, dass Mitfahren im Kinderanhänger, auf dem Kindersitz, Gepäckträger, Tandem sowie Sozius am motorisierten Zweirad, im Schulbus sowie den öffentlichen Verkehrsmitteln dem Bestehen der "Radfahrprüfung" in irgendeiner Weise dient oder zu ihr hinführt? Ich habe zuerst einen schlechten Witz vermutet. Das Lemma heißt "Radfahrprüfung"!! Der Aufbau der offiziellen Verkehrserziehung vollzieht sich in der Reihenfolge Fußgängerprüfung - Radfahrprüfung - Motorfahrprüfung, nicht aber in einer Kindersitzprüfung oder Gepäckträgerfahrprüfung. Deshalb hat das hier nichts zu suchen. Darum wurde es von mir wieder entfernt.

Die von dir vorgenommenen Abkürzungen waren z.T. nicht WP-gerecht: So wird "Auflage" nicht abgekürzt. Ich gebe dir dagegen recht, dass "S." bzw. "Seite" zumindest durch den Beitrag hindurch einheitlich gestaltet werden sollte. Aber das wird in der WP von Lemma zu Lemma nicht gleich gehandhabt. Die gewünschten "Schönheitsreparaturen" verändere ich gern in deinem Sinne. Gruß --Aeranthropos (Diskussion) 16:48, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten

ein paar Fragen[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit entsprechende Klassenfahrten gemeint? Welche Sanktionen drohen beim Fahren ohne Nachweis der bestandenen Radfahrprüfung? Ist die Radfahrprüfung bzw. die Feststellung der technischen Fahrtüchtigkeit und sicheren Handhabung des Verkehrsmittels Fahrrad im Straßenverkehr im Führerschein für Kfz. enthalten? Unter welchen Bedingungen, welche Klasse, in welchen Jahr erworben? Ist das Fußgängerdiplom Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung? Ist eine geregelte Ausbildung Voraussetzung zur Prüfungszulassung? Gibt es weitere Zulassungsbedingungen, Sehtest, MPU, etc.? Gelten etwaige Regelungen europaweit? Welche Nationalen Regelungen gibt es? Wie ist das außerhalb Europas? --Diwas (Diskussion) 01:40, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Sicherheitsbewusste Lehrer organisieren "Klassenfahrten mit dem Fahrrad" (das ist gemeint) nur, wenn die Schüler eine entsprechende Beherrschung des Verkehrsmittels über die Radfahrprüfung nachgewiesen haben. Sie hat mit dem späteren Führerschein nur als sinnvolle Vorstufe etwas zu tun. Es gibt für Radfahrer nur die in der Straßenverkehrsordnung enthaltenen Sanktionen. Das ausgestellte Zeugnis enthält gewisse Formalien wie Ort, Zeitpunkt, Stempel, Unterschriften etc. Es kann nur nach einer intensiven Ausbildung und Prüfung erworben werden. Der Erwerb des Fußgängerdiploms wird als sinnvolle erste Verkehrsprüfung empfohlen, ist aber keine obligatorische Voraussetzung. Seh- und Hörtests finden im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchungen der Kinder statt. Wie schon aus dem Beitrag hervorgeht und auch im Internet nachlesbar ist, handelt es sich bei der Radfahrprüfung um eine etablierte pädagogische und didaktische Maßnahme der Verkehrserziehung, um Kinder und Jugendliche zu möglichst sicheren und selbstständigen Teilnehmern am Straßenverkehr zu machen. Sie wird europaweit von verschiedenen Institutionen praktiziert. --Aeranthropos (Diskussion) 10:58, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Danke für deine Antworten. Da ja eine starke Analogie zur Führerscheinprüfung für Kfz. besteht und auch in der Einleitung von einer Qualifizierung geschrieben wird, wäre eine Klarstellung sinnvoll, dass es im Gegensatz zum Führerschein wirklich nur eine verkehrserzieherische Maßnahme ohne verkehrsrechtliche Bedeutung ist. Aus dem Abschnitt Prüfungszweck scheint das zwar schon hervorzugehen, doch könnte der Abschnitt ja noch unvollständig sein, es ist ja ein Wiki. Falls Einzelheiten über die Verbreitung (alle Bundesländer?, alle EU-Länder? wo sonst?) belegbar sind, könnte auch das evtl. noch ergänzt werden. --Diwas (Diskussion) 15:10, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Der "richtige" Führerschein ist ja nur ein Vorbild und Anreiz für die Kinder, wie sie selbst auch wissen. Es ist die Frage, ob in dem Beitrag auch stehen sollte, was der Prüfungszweck der Radfahrprüfung nicht ist oder ob die Beschreibung reicht, was er tatsächlich ist und bewirken soll. Ich weiß auch nicht, ob es wirklich nötig ist zu recherchieren, ob die Prüfung in allen Bundesländern und allen EU-Ländern praktiziert wird. Es sind ja einige genannt, in denen sie belegt ist. Natürlich schadet es auch nicht, wenn jemand das z.B. auch für Polen oder Zypern belegen kann und möchte.--Aeranthropos (Diskussion) 17:05, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ja, als Hausaufgabe waren meine Fragen und Anmerkungen nicht gedacht. Der Artikel ist schon rund. --Diwas (Diskussion) 01:54, 6. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Geschichtliche Entwicklung und Situation in anderen Länderrn[Quelltext bearbeiten]

Seit wann gibt es die Radfahrprüfung in Deutschland? Wie ist die Situation im Ausland? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F3D:1F60:507F:8E96:A766:4C3D (Diskussion) 15:22, 31. Aug. 2020 (CEST))Beantworten