Diskussion:Rassismus-Turanismus-Verfahren

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von KureCewlik81 in Abschnitt Anklagegründe
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Anklagegründe[Quelltext bearbeiten]

Hallo Kure, mir fehlt hier, sowohl in der Einleitung als auch später im Prozess-Abschnitt, die Angabe, wessen sie angeklagt wurden. Türkismus und Turanismus sind ja so erstmal keine Straftatbestände. Also das Übliche, Hochverrat, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Verunglimpfung, Verschmutzung der Straße usw....? Grüße -- Kpisimon 13:39, 2. Feb. 2010 (CET)Beantworten

also im eigentlichen verfahren ab mai 1944 ging es um bildung einer organisation zum sturz der regierung und um landesfriedenbruch. das steht im text. der erste prozess, wo atsiz alleine angeklagt war, war wohl wegen verunglimpfung. da er sabahattin ali - der ankläger - verunglimpft hat.--KureCewlik81 Bewerte mich!!! 14:07, 2. Feb. 2010 (CET)Beantworten