Diskussion:Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 91.12.111.46
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Wäre statt "Freizügigkeit" nicht ein Begriff wie "Grund-" oder "Marktfreiheiten" in der EU sinnvoller und passender? (erster Absatz) (nicht signierter Beitrag von 131.130.122.191 (Diskussion) 22:50, 24. Jan. 2008‎ (CET))Beantworten

Nein, die Grundfreiheiten (Waren-, Dienstleistungs-, Niederlassungs-, Kapitalverkehrsfreiheit) sind etwas völlig anderes. Insbesondere wären sie bereits "Binnenmarkt" mit erfasst, so dass ihr zusätzliche Erwähnung tautologisch wäre. Freizügigkeit ist das von wirtschaftlicher Betätigung losgelöste Recht, sich in einen anderen Mitgliedstaaten zu begeben.--91.12.111.46 17:13, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten