Diskussion:Rechtshängigkeit

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Rechtshängigkeit gibts im ÖRecht/ZivilR/StrR, nicht nur in der ZPO! sollte man erwähnen... greez --Lakesideboy 15:54, 4. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Litispendenz ist ein Synonym für "Rechtshängigkeit".

Autonome Definition von Rechtsbegriffen durch den EuGH für EU-Verorndnungen[Quelltext bearbeiten]

International wird in der EU die Rechtshängigkeit aber im Rahmen der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung („Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“, kurz EuGVO) vom EuGH anders definiert. Auch der Rechtsbegriff "Streitgegenstand" ist im Rahmen der EuGVO autonom vom EuGH definiert und weicht deutlich vom deutschen Verständnis im Rahmen der ZPO ab. Ich weiss nicht, ob das den Rahmen dieses Artikels sprengt, daher ist das nur als Anregung gedacht.

MfG Rainer Kuhnen Patentanwalt, LLM

Autonome Definition von Rechtsbegriffen durch den EuGH für EU-Verordnungen[Quelltext bearbeiten]

International wird in der EU die Rechtshängigkeit aber im Rahmen der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung („Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“, kurz EuGVO) vom EuGH anders definiert. Auch der Rechtsbegriff "Streitgegenstand" ist im Rahmen der EuGVO autonom vom EuGH definiert und weicht deutlich vom deutschen Verständnis ab. Ich weiss nicht, ob das den Rahmen dieses Artikels sprengt, daher ist das nur als Anregung gedacht.

MfG Rainer Kuhnen Patentanwalt, LLM