Diskussion:Rechtsreferendariat

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 134.34.168.233 in Abschnitt Reformbstrebungen
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Ich halte es für zweifelhaft, dass man in Hessen nach dem Ersten Staatsexamen den Titel "Rechtsreferendar" verliehen bekommt. Gemäß § 25 III JAG Hessen ist mit dem Bestehen des Referendarexamens die Befugnis zur Führung des Titels "Referendar jur." verbunden. Es handelt sich damit um verschiedene Dinge. Das eine ist eine Funktionsbezeichnung, während das andere eine Statusbezeichnung ist.

wie viel Rechtsreferendare gibt es denn eigentlich pro Jahr in Deutschland?

Es gibt laut statistischem Bundesamt pro Jahr ca. 20.000 Referendare.

Das ist falsch, es gibt insgesamt ca 20.000 Rechtsreferendare. Da das Referendariat aber 2 Jahre dauert kommen p.a. lediglich ca. 10.000 hinzu.11:41, 19. Okt. 2012 (CEST)Ampsivare (Diskussion)

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Übersetzung Rechtsreferendar[Quelltext bearbeiten]

Es sollte am Anfang des Textes ein Hinweis darauf erfolgen, was Referendar aus dem lateinischen übersetzt bedeutet. (nicht signierter Beitrag von 84.140.182.37 (Diskussion) 02:14, 21. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Richtig, und bei dieser Gelegenheit könnte gleich mit erklärt werden, warum es neben z. B. "Ref. iur." auch "Ref. jur." heißen kann. D. h. für beide Fälle müsste die Auflösung der Abkürzungen einschl. korrekter Übersetzung ins Deutsche angegeben werden.-- micwil 21:24, 4. Jan. 2012 (CET)

Einschränkung für den Staatsdienst[Quelltext bearbeiten]

Die Bedingung eines überdurchschnittlichen Examens für die Einstellung im Staatsdienst ist nicht bundesweit die Regel wie es der Artikel schreibt. Dies hängt mit regionalen Sondervorschriften wie z.B. in Bayern zusammen. In Norddeutschland gibt es eine derartige Bedingung aber kaum.77.13.136.87 20:10, 16. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Frage zum Assessortitel?[Quelltext bearbeiten]

Der Jurist mit bestandenem 2. Staatsexamen führt die Berufsbezeichnung „Rechtsassessor“ (Ass. iur. oder Ass. jur.). Umgangssprachlich werden diese als Volljuristen bezeichnet.
Das möchte ich anzweifeln. Ein "Jurist mit bestandenem 2. Staatsexamen" ist ein Volljurist; daß die Bezeichnung nicht offiziell ist, ist klar. Ein Rechtsassessor ist nach meinem Sprachgebrauch allerdings nur ein Volljurist, der weder Staatsbeamter noch Richter noch Notar noch Notariatsassessor noch Rechtsanwalt ist. --2001:4CA0:2FFF:3:0:0:0:5D 16:02, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten

§61 JAG NRW: Wer die Prüfung bestanden hat, darf die Bezeichnung "Assessorin" oder "Assessor" führen.08:42, 18. Dez. 2012 (CET)Ampsivare (Diskussion)

Okay, ziehe mich... notgedrungen... zurück, was die Staatsbeamten, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Notariatsassessoren betrifft. Von mir aus sogar was die Notare betrifft. Was aber die Richter betrifft, so liegt in der etymologischen Natur der Sache, daß ein Assessor ("Gehilfe") weniger ist als der, der das Gemeinte nicht nur gehilfsweise macht, und das ist zumindest der Richter... Führen dürfen und tatsächlich führen ist ja auch wieder ein Unterschied; gibt es einen Richter, der sich, und sei es auch nur in einer Art Großen Titel wie beim Kaiser von Österreich, als Rechtsassessor bezeichnet? -- derselbe91.34.242.190 20:54, 31. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Mir ist kein Fall bekannt, dass ein Richter die Bezeichnung tatsächlich führt. Genauso wie mir auch keine Rechtsanwältin bekannt ist, die vor dem Studium Rechtsanwaltsgehilfin gelernt hat und diese Bezeichnung noch heute führt. Theoretisch wäre aber beides möglich. Gruß. --Tavok (Diskussion) 10:27, 1. Jan. 2013 (CET) PS: Bei akademischen Publikationen bin ich gerade am überlegen, ob es evtl. doch Ausnahmen gibt. Sollte ich auf ein konkretes Beispiel treffen, kann ich es ja mal posten.Beantworten

Rechtsreferent ?[Quelltext bearbeiten]

Es gibt in Wikipedia den Artikel "Rechtsreferent", dazu die Frage, ist das etwas anderes als ein "Rechtsreferendar" oder einfach eine Falsch-Schreibung desselben? Wenn ersteres zutrifft, kann hier der Unterschied erläutert werden ? --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 10:06, 17. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Zwar lange her, aber es handelt sich um zwei unterschiedliche Dinge. Der Rechtsreferendar befindet sich in der Ausbildung zum Volljuristen, Rechtsreferent übt schlichtweg eine juristisch-beratende Tätigkeit aus. --Grindinger (Diskussion) 11:13, 3. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Reformbstrebungen[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Reformbestrebungen" heißt es: "Problematisch an der bisherigen Ausbildung erscheint weiterhin, dass die zweite juristische Staatsprüfung zwar formell den Zugang zu sämtlichen juristischen Berufen eröffnet, in der Praxis jedoch in den Staatsdienst wie auch bei Unternehmen der Privatwirtschaft nur Absolventen mit deutlich überdurchschnittlicher Examensnote eingestellt werden.". das ist sicher schon seit einigen Jahren nicht mehr so ganz aktuell. Es werden sogar Diplomjuristen eingestellt. --134.34.168.233 10:28, 13. Okt. 2023 (CEST)Beantworten