Diskussion:Reichsgericht (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 46.93.158.170 in Abschnitt Reichskammergericht und Reichshofrat
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Reichskammergericht und Reichshofrat[Quelltext bearbeiten]

Mit der Behauptung, daß es keine Belege gäbe, wurden die Links auf Reichskammergericht und Reichshofrat unsichtbar gemacht. Hier wären einige Belege dafür, daß der Begriff des Reichsgerichts bereits im HRR bestand und zusammenfassend diese beiden obersten Instanzen bezeichnete: [1], [2], [3], [4], [5]. Die Links in der BKL werden damit wiederhergestellt. --46.93.158.170 00:40, 9. Nov. 2018 (CET)Beantworten