Diskussion:Reitbeteiligung

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Rechtliche Fragen[Quelltext bearbeiten]

Finde ich interessant, dass es diesen Artikel erst seit heute früh gibt. Ich habe versucht, den Artikel (den ich bei den "Sackgassen-Artikeln" gefunden habe) etwas in Form zu bringen, wikifizieren heißt das wohl. Die Erläuterungen zu dem Mustervertrag gehen m.E. deutlich zu weit ins Detail.

Allerdings muss ich feststellen, dass das ein echt komplexes Thema ist! Ich hab den Rechtsthemen-Warnhinweis eingefügt. Ich bin kein Jurist und hoffe entsprechend, jetzt keine Begriffe falsch verwendet zu haben.. falls doch bitte einfach korrigieren!

Gibts zu Reitbeteiligungen sonst nichts mehr zu sagen? Vielleicht kennt sich ja jemand mit folgenden Situationen aus: - "Reitbeteiligung" auf Schulpferden - Geschichte ... Entstehung des Begriffs, Zeitraum der Verbreitung - Situation außerhalb DACH (soweit ich weiß gibts im deutschsprachigen Raum keine echten Unterschiede) - Teinahme PLS durch Reitbeteiligung - Beschreibung des Nutzungrechts, wenn keine extra-Regelung getroffen wird (Ausrüstung, Reitplatz)

Ist es zulässig/erwünscht, "banale" Informationen in den Artikel einzuarbeiten, die für jemanden interessant sein könnten, der eine Reitbeteiligung sucht (also sowohl Pferdebesitzer als auch pferdelose Reiter... diese Doppelbedeutung des Begriffs finde ich so schön)? Vielleicht könnte sich dazu ein Admin äußern, bevor wir uns die Mühe machen, das einzuarbeiten. - typische Festlegung der Nutzung - typische Reitbeteiligungskonstellationen - übliche Gebühren bzw. Möglichkeiten der "Bezahlung" (Mithilfe im Stall etc.) - häufig Kauf des Pferdes durch die Reitbeteiligung - ... Also lasst uns einen schönen (meinem Gefühl nach längst überfälligen) Artikel erzeugen! Heitron 09:44, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Abschnitt aus Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung eingefügt[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel spricht davon, dass eine Reitbeteiligung immer zwischen dem Interessenten und dem Besitzer/Halter abgeschlossen werde. Ich kenne mich mit Pferden kein bisschen aus, frage mich aber, ob das nicht auch der Eigentümer sein könnte. Auch nicht klar ist mir, für welche Länder das im Artikel dargestellte gilt: Deutschland? Europa? Weltweit? --TheRealPlextor (Diskussion) 12:00, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Haha, da ist der Eigentümer gemeint. Danke für den Hinweis! Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:45, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Hätten wir das geklärt. Bleiben noch die Rechtsregionen, auf die sich das bezieht und dann ist der Artikel auch noch gänzlich unbequellt. --TheRealPlextor (Diskussion) 17:12, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Weiss jemand wer genau der Halter ist? Gehen wir von einem Eigentümer aus, der sein Pferd an einen Besitzer verleast, der es bei einem Mietstall einstellt. Bisher dachte ich immer der Halter sei der Stallbesitzer. Dieser hat jedoch in der Regel nicht das Recht eine Reitbeteiligung zu vergeben, genauso weing wie der Eigentümer. Sind Halter und Pferdebesitzer identisch? Wie bezeichnet man dann den Mietstallbesitzer?
Bei der Rechtsregion würde ich sagen, dass es sich um D handelt, schon in der Schweiz ist alles anders, da hier ein Pferd als laienhaft ausgedrückt "Betriebsgut" eines landwirtschaftlichen Betriebs gilt. Der Besitzer (nicht der Eigentümer) kann sich gar nicht dagegen versichern, dass das Pferd der Reitbeteiligung Schaden zufügt, zumindest behaupten das die Versicherungen. Dagegen muss sich die Reitbeteiligung versichern, falls sie dem Pferd schaden zufügt. Gruss Minoo (Diskussion) 15:08, 2. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Halter und Eigentümer sind nun im Artikel durch Pferdebesitzer ersetzt. Die Aussagen sind auf Deutsches Recht beschränkt, so dass meiner Ansicht nach der Baustein entfernt werden kann. Gruss Minoo (Diskussion) 20:45, 4. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe den Baustein entfernt und den Artikel auf Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung als erledigt markiert. Gruss Minoo (Diskussion) 21:30, 4. Jun. 2017 (CEST)Beantworten