Diskussion:Rettungsaktion (Wirtschaft)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Geisslr in Abschnitt Nichtbeistands-Klausel
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Bail-out vs Bail-in[Quelltext bearbeiten]

sollte im artikel auch auf die differenzierung bail-out/bail-in hingewiesen werden. wo ersteres die übernahme der schulden im krisenfall durch die allgemeinheit darstellt, beim bail-in jedoch die gläubiger verpflichtet sind im krisenfall zu zahlen? --Manfreeed 18:43, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

NPOV?[Quelltext bearbeiten]

Staatlicher Bail-out ist somit nicht die völlige und dauerhafte Aufhebung der Marktgesetze, sondern nach Auffassung der Ordnungspolitiker eine reine Abwägungsfrage und lediglich ein zeitlich begrenzter Eingriff zur Abwehr größerer volkswirtschaftlicher Schäden.

gibt es für diese these einen beleg? ich halte das für absolut nicht neutral. fish@fish.net 94.222.136.0 17:42, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten


Halte ich auch für nicht neutral. Denn wenn der Staat eingreift, hat das eine dauerhafte Veränderung des Marktes zur Folge. Auch nach Verabschiedung des staatlichen Eingriffs bestehen die Veränderungen fort.
--5ch012p 18:29, 2. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Nichtbeistands-Klausel[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht den Unterabschnitt unter dem eigenen Hauptbegriff "Nichtbeistands-Klausel" ausführlich darstellen, ökonomisch, juristisch, historisch und aktuell mit Bezug zum Europäischen Stabilisierungmechanismus. --Jacob Viner 20:17, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

In der bisherigen Fassung ist Art. 125 falsch dargestellt. Er verbietet nämlich keinesfalls die (freiwillige) Hilfeleistung der EU bzw. ihrer Mitgliedsländer, sondern schließt nur eine vertragliche Pflicht zur Hilfeleistung aus. Dies macht einen eminent bedeutsamen Unterschied aus.
Ja, stimmt. Ich habs noch ein bisschen präziser formuliert. Geisslr 15:16, 19. Jul. 2011 (CEST)Beantworten