Diskussion:Richtlinie 2003/30/EG (Biokraftstoffrichtlinie)

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Aufhebung der RL 2003/30/EG und Redundanz mit Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EG)[Quelltext bearbeiten]

Die Richtlinie 2003/30/EG wurde durch die Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare Richtlinie) aufgehoben; die den Verkehrssektor betreffenden Anforderungen bei der Verwendung von EE sind nunmehr dort enthalten. Dies wurde zwar auch im Artikel in einem gesonderten Absatz behandelt, was aber zu Überschneidungen mit dem Artikel über die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die alle drei Energieverbrauchsbereiche (Strom, Wärme und Verkehr) abdeckt, führt. Meiner Meinung nach rechtfertigt die besondere Bedeutung der Biokraftstoffrichtlinie zumindest noch eine Zeitlang ihre Behandlung, dazu musste aber der Text zwar geringfügig aber durchgängig angepasst werden. Hinsichtlich der Redundanz mit dem allgemeinen Artikel zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie ist eine geringfügige Überschneidung unvermeidbar, will man das Schicksal der Biokraftstoffrichtlinie behandeln. Die Ausführungen zur Umsetzung gehören dann aber zum Abschnitt, der sich mit der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie befasst, und nicht in einem eigenen Abschnitt (da es ja nicht um die Umsetzung der RL 2003/39/EG geht). Gruss -- Karstenkascais 12:02, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten