Diskussion:Richtlinien für die Anlage von Straßen – Linienführung

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Mailtosap in Abschnitt Artikel veraltet
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Einführung: 1995 (ersetzte die RAL-L-1 von 1984 und die RAL-L-2 von 1970)

Geltungsbereich Kategorien AI-AV, BI, BII (wie RAS-Q)

  • für Kategorie BIII und die Verbindungsfunktionsstufen I-III und Kategoriengruppe C-E gilt die EAHV
  • für Verbindungsfunktionsstufen IV-VI und Kategoriengruppe B-E gilt die EAE,

Artikel veraltet[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist veraltet, die RAS-N wurde von der RIN abgelöst, die EAE und EAHV von der RASt. Die Teile die die Linienführung für Autobahnen betreffen wurden durch die entsprechenden Abschnitte der RAA abgelöst. D.h. die RAS-L gilt nur noch für "Landstraßen". Eine Veröffentlichung der RAL (integrierte Richtlinie für Landstraßen) wird die RAS-L dann vollkommen ablösen. Leider habe ich momentan keine Zeit den Artikel zu überarbeiten, aber hier ist mal ein link zur aktualisierung der Regelwerksgültigkeiten: [[1]] Gruß, zehkah. -- 11:17, 26. Jan. 2011 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 129.69.134.111 (Diskussion) )

Artikel ist jetzt wieder auf der Höhe der Zeit, allerdings muss er nochmal aktualisiert werden, wenn die RAL veröffentlicht wird. Gruß --Mailtosap 12:56, 16. Feb. 2011 (CET)Beantworten