Diskussion:Ruth Genner

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Raubkopie! http://www.zrhwiki.ch/wiki/Ruth_Genner --IFPIagent 14:52, 3. Jun 2006 (CEST)

Danke für den Hinweis; ja, die haben sich offenbar frech beim Artikel, den ich für die Wikipedia schrieb, bedient, obwohl dieses "ZRHwiki" alle Texte unter eine andere Lizenz stellt. Das geht so nicht - ich hab's mal gemeldet. Gestumblindi 00:27, 2. Sep 2006 (CEST)
"Die"? Eher wohl ein einzelner nicht angemeldeter Benutzer, wie man der entsprechenden Versionsgeschichte entnehmen kann. Und was Deine Meldung betrifft, würde ich an Deiner Stelle eher an die ZRHwiki-Verantwortlichen gelangen... oder halt den Artikel anpassen. Ich sehe ihn mir gleich noch an und werde versuchen, den Artikel zu verbessern, wie in jedem Wiki... --217.162.63.154 21:02, 6. Sep 2006 (CEST)
Ich habe die beiden Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Ruth_Genner und http://www.zrhwiki.ch/wiki/Ruth_Genner miteinander verglichen. Wo wurde denn was übernommen??? Auf den ersten Blick sind sich die beiden Artikel nicht gerade ähnlich... --217.162.61.41 21:22, 15. Sep 2006 (CEST)
Da hast du schon recht - jetzt nicht mehr. In älteren Versionen und zum Zeitpunkt, als hier darauf aufmerksam gemacht wurde, war das aber noch der Fall, so ist z.B. in der Version http://www.zrhwiki.ch/w/index.php?title=Ruth_Genner&oldid=21893 der erste Absatz textidentisch mit dem entsprechenden Absatz des Artikels hier. Gestumblindi 01:00, 22. Sep 2006 (CEST)

Persönliches - bitte Zurückhaltung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel enthält zur Zeit im Abschnitt "Persönliches" eine nähere Erläuterung der Umstände, unter denen Genners Mann verstarb, die enzyklopädisch keinerlei Relevanz besitzt, wenn man sie nicht in einen Zusammenhang mit ihrer politischen Arbeit bringen kann. In dieser alten Version war das gut gelöst (dank Micha L. Rieser), siehe dort den zweitletzten Abschnitt unter "Politik". Nur so könnte man das m.E. tolerieren, aber auch nur, weil von Genner in einem Radiointerview selbst thematisiert, sonst würde ich es als ein persönlichkeitsrechtliches Problem sehen. Da aber ausser diesem einen Radiointerview "ab Minute 13:05" keine Quellen beigebracht wurden und die Sache in den Medien auch nicht gross vorgekommen ist, sehe ich die Relevanz alles in allem doch als zu gering an und werde den entsprechenden Inhalt jetzt aus dem Artikel entfernen. Denn ich finde, wir sollten uns persönlichkeitsrechtlich stets auf der sicheren Seite bewegen. Gestumblindi 21:42, 22. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

+1. Ich halte diese Information ebenfalls für persönlichkeitsschutzrechtlich bedenklich. Es geht hier nicht um die Schutzrechte der öffentlichen Person Ruth Genner, sondern um eine Privatperson, die nicht im öffentlichen Leben stand und deshalb nicht denselben Bedinungen unterworfen ist, wie öffentliche Personen. Eine solche Information muss deshalb entweder in einen Kontext eingebracht oder ganz weggelassen werden. Grundlegendes Problem des Sache ist: Nur weil eine öffentliche Person einmal etwas öffentlich über eine Privatperson gesagt hat, macht die Sache deshalb nicht zu einer öffentlichen Angelegenheit. --micha Frage/Antwort 23:34, 22. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich verstehe die Bedenken, finde sie aber übertrieben. Frau Genner hat zu dieser Sache jahrelang geschwiegen, ist nun aber bewusst an die Öffentlichkeit gelangt damit. In jenem Interview sagt sie auch, dass sie sich nie dazu geäussert hat, weil sie wollte, dass zuerst ihre Kinder so alt sind, dass sie das verstehen können. Wenn sie damit dann ohne Zwang an die Öffentlichkeit geht, muss man diese Information nicht aus persönlichkeitsschutzrechtlichen Gründen verschweigen. Auch eine Verschweigung wegen der Pesönlichkeitsschutzrechte des verstorbenen Mannes halte ich für übertrieben, da erstens sein Name nicht erwähnt wird und zweitens die Todesursache kaum eine schützenswerte Information ist. Ein solch einschneidendes Erlebnis hat natürlich immer Folgen auf die Person und ihr Handeln. Deshalb halte ich es definitiv für relevant, mindestens so relevant wie Hinweise zu Heirat und Kinder. — Lirum Larum ıoı 09:19, 23. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
"Wenn sie damit dann ohne Zwang an die Öffentlichkeit geht, muss man diese Information nicht aus persönlichkeitsschutzrechtlichen Gründen verschweigen" - muss man vielleicht nicht, aber genau so wenig muss man sie unbedingt erwähnen. Denn, wie gesagt, ein grosses öffentliches Thema war das offenbar nie und ein Radiointerview ist mir auf jeden Fall zu wenig. Es scheint mir ein Thema ohne Relevanz in der öffentlichen Diskussion zu sein, ganz im Gegensatz z.B. zu den Privatangelegenheiten von Roland Nef, die zur Zeit in den Medien breit besprochen werden. Ebenfalls wie gesagt, man könnte hier den Tod des Mannes von Frau Genner in einen sinnvollen Zusammenhang bringen, wie es Micha getan hat, aber es scheint mir keine Information zu sein, die den Artikel wesentlich weiterbringt, und in diesem heiklen Bereich lebender Personen sollte man immer doppelt und dreifach rücksichtsvoll sein (vielleicht bereut sie ja das Interview irgendwann?) Gestumblindi 13:07, 23. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich schliesse mich micha und Gestumblindi an. Lirum Larums Argumentation, wonach ein einschneidendes Erlebnis die Person und ihr Handeln beeinflusst, hat generell etwas an sich, spielt hier aber nur eine beschränkte Rolle. Genner war schon lange vor dem Tod ihres Mannes eine grüne und progressive Politikerin, weshalb man hier getrost auf die Details zum Tod ihres Mannes verzichten kann. Wäre sie nach dem Tod ihres Mannes politisch aktiv geworden, oder hätte sie ihre politische Agenda in Folge des Todes ihres Mannes einschneidend geändert, dann wäre das etwas anderes. Das ist aber nicht der Fall, weshalb wir bei der zürckhaltenden Variante bleiben sollten. --Sputniktilt 14:14, 23. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
@Lirum Larum: Trotzdem betreffen diese Fakten in erster Linie eine Privatperson (ihr Mann) und keine öffentliche Person (Ruth Genner). Der Fall liegt einfach hier einfach ein wenig anders, als wenn Ruth Genner Geheimnisse aus ihrem persönlichen Leben ausgeplappert hätte. Dann hätte ich (sofern diese relevant wären) keinerlei Probleme diese Details hier zu nennen. Aber das geht nicht ohne weiteres bei einer Privatperson, egal wer die Fakten wie und wann und warum mal öffentlich gemacht hat. - Apropos keine Regel ohne Ausnahme. Und da schliesse ich mich Sputniktilt an: Sollte das öffentliche Interesse berechtigterweise in diesem Fall grösser sein, als die Schutzbedürfnisse der Privatperson, kann man dies trotz allfälliger Bedenken einarbeiten. Ich sehe aber keine Gründe für berechtigtes öffentliches Interesse an diesem eine Privatperson betreffenden Faktum. --micha Frage/Antwort 14:49, 23. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich finde, eins der Bilder würde reichen, der Unterschied ist ja nur ein anderer Hintergrund von dem man sowieso nichts sieht. Allerdings kann ich mich nicht so recht entscheiden. Meinungen? --Thomas S. 14:59, 25. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Offenbar vier Jahre dazwischen. Aber eigentlich hast du Recht. Ein wahnsinniger Mehrwert sehe ich auch nicht. - Mein CSD-Bild fände ich eher noch eine Bereicherung zu einem normalen Porträt, bzw. eine andere Perspektive auf ihr Wirken als Politikerin. Aber da bin ich als Urheber befangen. --Micha 15:48, 25. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Welches CSD-Bild? --Thomas S. 15:51, 25. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Das da: [1] --Micha 22:24, 25. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Verlinkung nach Commons für alle Bilder wär toll. Kenn mich mit Commons selber nicht aus, Kategorien etc. Danke. --KurtR (Diskussion) 01:47, 26. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]