Diskussion:Sanktionsrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 82.113.122.165 in Abschnitt Satzbedeutung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Satzbedeutung[Quelltext bearbeiten]

Was soll uns dieser Satz sagen???:

"Das moderne Sanktionsrecht verweigert sich mit Blick auf die Menschenwürde weitgehend der Anprangerung und der Körperstrafe."

Das Sanktionsrecht verweigert sich - hä, kann das alleine handeln?? Mit Blick auf die Menschenwürde - wird die nun beachtet, oder nur wohlwollend berücksichtigt? weitgehend - ?? Anprangerung - Der Pranger ist doch schon etwas länger abgeschafft???

Also dieser Satz wirft mehr Fragen auf als er beantwortet.

-- 82.113.122.165 12:22, 1. Feb. 2012 (CET)Beantworten